Aus der Legal Tribune Online (LTO) stammt der folgende Ausschnitt, den man gestern bewundern konnte:
Nun ist mir klar: Das ist eine (sicher bewusst und mit dem Willen zur Kritik) redaktionell und nicht vom Bundestag formulierte Überschrift. Allein: Teile der (Fach-)Öffentlichkeit werden auf den ersten Blick in beiden Phänomenen eine Pest sehen, Menschenhandel sicher ein wenig verwerflicher, aber alles jedenfalls kriminell.
Der Grund dafür: Die Kollegen „Abmahnanwälte“ haben alles daran gesetzt, den Anwaltsstand mit ihrem Geschäftsmodell so zu schädigen, dass er jetzt selbst als schädlich und bekämpfenswert empfunden wird. Und tatsächlich: Die Pest der vermeintlich urheberrechtlich motivierten Abmahnerei hat nur Bruttosozialprodukt bei den Rechtsanwälten generiert und uns so rechts- und gesellschaftspolitisch wichtige Erkenntnis beschert, wie die Abgrenzung, wann Sex so primitiv dargestellt wird, dass die filmische Darstellung keinen Urheberrechtsschutz mehr genießt. Darauf hatten wir immer schon gewartet. Dass die tatsächlich oder vermeintlich millionenfach den Urhebern zugefügten Rechtsverletzungen durch diesen Wahn geahndet, eingeschränkt oder gar unterbunden wurden, kann man nicht feststellen. Eher, dass sich die (wenigen) Global Player langsam in dieselbe Richtung bewegen, die das Bankgeschäft 2008 schließlich motivierte, kurz mal die Welt zu sprengen. So will Paramount, dass der belanglose Zombie-Film World War Z 1 Mrd. EUR umsetzt. Weltweit. Da kann man nur von Gier reden, denn es gibt gerade 16 Filme in 20 Jahren, die diese Grenze geknackt haben. Es scheint entgegen der Abmahnwellen also den Rechteinhabern prächtig zu gehen. Dafür machen sie ihre Zulieferer – etwa die Animationstrickser – so fertig, dass die trotz aller Erfolge Insolvenz anmelden müssen. Offenbar reihenweise.
Vielen Dank auch, liebe Abmahnanwälte, dass wir als Berufsstand nun auch in Deutschland als Teil des Finanzkapitals wahrgenommen werden. Gut, dass man für Euren Job kein Rechtsanwalt sein muss, mit Studium, Referendariat und mindestens zwei Jahren Training in einem Unternehmen, dass sich zu Recht „Anwaltskanzlei“ nennt. Für Eure Dienstleistung reicht neben der Bankverbindung ja eine Bedienungsanleitung „Richtig abzocken – aber wie!“, die locker auf ein DIN-A-4-Blatt geht.
Um es klar zu sagen: Dass ich meinen Berufsstand in einen solchen Zusammenhang gestellt sehe und auch noch zu Recht, das trage ich Euch nach.
Arbeitsrechtliche Regelungen wurden gestern übrigens nicht geändert.