Rechtsanwalt Wolf J. Reuter

Jacobsen Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
10707, Berlin
08.04.2012

Der Schinder und Ausbeuter

Wahlspruch des Azubis soll nach den nicht überprüfbaren Angaben von „Pixelhaus“ (http://www.facebook.com/pages/Pixelhaus/243857725649611) sein:

„…Alkoholfreies Bier ist wie seine Schwester lecken, es schmeckt gleich, aber Du weißt, dass es falsch ist…“

Nach der gleichen Quelle lauten – insoweit konsistent – die Ergebnisse seiner Zwischenprüfung (nach deutscher Notenskala!) wie folgt:

6, 6 und 6 sowie 5 (dreimal ungenügend, einmal immerhin mangelhaft)

Nicht verwunderlich, denn er soll zum schriftlichen Teil ohne Grund nicht angetreten sein.

Dafür hat er ein Facebook-Account. Dort hat er über seinen Ausbilder geschrieben:

Der ist ein Ausbeuter und Menschenschinder, der mich wie einen Leibeigenen behandelt, ich muss Scheiße für Mindestlohn Minus 20% machen

Er flog. Das Arbeitsgericht hat der Kündigungsschutzklage stattgegeben.

Ja. Stattgegeben.

Die Anwältin des Unternehmers hat ihm erst mal einen Pressemaulkorb gegeben. Das ist sinnvoll, auch wenn man als Arbeitgeber platzen möchte. Sie würden ja staunen, wie Ihre Aussagen, die Sie für klar und eindeutig halten, in der Presse aussehen…

Der Arbeitgeber ist dann zur IHK gegangen und hat dort schriftlich wissen lassen, er bilde jetzt nicht mehr aus. Er habe die Nase voll davon. Schuld sind Schlichtungsausschuss (der konnte sich auch hier wieder nicht zu einer Entscheidung durchringen), das Arbeitsgericht (ohne Worte) und damit das System. Das einem Klein- und Mittelständler in der Tat sehr schwer vermittelbar ist. Das Ganze liest sich ja wie eine Bilderbuchkündigung. Die Beleidigungen sind so krass, dass man eigentlich keinen Zweifel haben sollte – und noch weniger daran, was man als Auszubildenden machen sollte, wenn man wirklich so denkt: Ein DIN-A-4-Blatt nehmen, darauf schreiben „ich kündige“ – und abgeben. Vorbei ist die Ausbeutung, die Schinderei und alles andere auch.

Dass aber der Kündigungsschutz dazu da ist, Ausbildungsunwillige in der Krankenversicherung zu halten, kann man nun einmal nicht richtig finden. Richtigerweise ist das aber auch gar nicht so: Die Entscheidung des Arbeitsgerichts erscheint einfach völlig unbegreiflich. Man kann nur sagen: Es gibt ein Berufungsgericht.

Der Unternehmer tut mir leid. Auch die anderen Auszubildenden, die sich beworben haben, wegen so einer Niete aber nicht berücksichtigt wurden.