Rechtsanwalt Wolf J. Reuter

Jacobsen Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
10707, Berlin
25.01.2013

Der Preis des Rechtsstaats…

ist die Bürokratie.

Was Sie unten sehen, ist eine Stellenausschreibung. Also das Angebot, sich doch bitte zu bewerben, im öffentlichen Dienst. Nicht das ganze Korkbrett, „nur“ die 4 aneinandergehefteten Zettel („Stellenausschreibungsformular“). Es geht gar nicht so sehr darum, was genau da drauf steht. Allerdings findet man zur eigentlichen Stelle tatsächlich kaum etwas, dafür werden alle möglichen rechtlichen Anforderungen tabellarisch abgehakt. Nur eine halbe Seite (von vier) befasst sich mit den Anforderungen an den Arbeitsplatz selbst. Der Rest wird von so kryptischen Aspekten eingenommen wie dem, dass die „generelle Ausnahme von der Stellenanordnung“ nach einer – dort aus Platzgründen nicht wiedergegebenen, weithin unbekannten – Vorschrift auf den Nummern 2 und 3 eben dieser Vorschrift beruhe. Pflicht ist auch die Rubrik „Befristungsgrund“ (Platzbedarf ca. 3/4 des Umfangs der Aufgabenbeschreibung). Das ist immerhin ehrlich, da es in der öffentlichen Verwaltung ja vor allem solche Verträge gibt.

Ach ja: Das ist ausweislich des Aushangs „nur“ eine interne Stellenausschreibung. Externe Bewerbungen unerwünscht. Ich argwöhne: Die externe Ausschreibung ist aufwändiger. Außerdem nehme ich nach Lektüre des Blogs “Datenschutzbeauftragter” von heute mal an, wenn es nun doch ein Beschäftigtendatenschutzgesetz geben sollte, dann braucht man – jedenfalls in Hamburg – noch eine weitere DIN-A-4-Seite.

Was werden Archäologen in tausend Jahren über uns denken?