Rechtsanwalt Wolf J. Reuter

Jacobsen Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
10707, Berlin
27.02.2011

Der (arbeitsrechtliche) Unterschied zwischen Kuss und Karnevalskuss

 

Worüber sich manche Leute so Gedanken machen müssen.

Gerade aus Düsseldorf zurückgekehrt, muss ich nicht nur feststellen, dass Kollege Michael Felser Mitglied eines Karnevalsvereins ist. Er muss sich zudem auch noch zu Fragen äußern, die mich früher nie bewegt haben und deren arbeitsrechtliche Tiefe ich bislang nicht ermessen konnte.

Also:

Offenbar darf im Karneval jeder jeden küssen. Auf den Mund. „Bützje“ soll das heißen. „Kollegen gegen deren Willen zu küssen, stellt allerdings auch zum Karneval eine sexuelle Belästigung dar…“ (Felser, Open Report, 26.2.2011).

Der Reporter hat dem Kollegen Felser vermutlich nicht richtig zugehört. Bislang jedenfalls dachte ich, dass es auch eine sexuelle Belästigung sein kann, wildfremde Menschen ohne deren Verlangen zu küssen, selbst, wenn sie keine Arbeitskollegen sein sollten. Die arbeitsrechtliche Komponente erscheint, sagen wir, also nicht gerade als dominant. Das Ganze ist eher ein Fall für Strafverteidigerinnen,wie z.B. die Hamburger Kollegin Braun. Nun, der Reporter, der den Kollegen Felser ausgefragt hatte, schlägt noch eine andere Kapriole. Denn das AGG zwingt angeblich dazu, dass man sich als Arbeitgeber hinter das Opfer stelle. Aber wieso Küsse eine Geschlechterdiskriminierung darstellen? Keine Ahnung. Geküsst wird doch in beide Richtungen, dachte ich immer. Vielleicht habe ich einfach keine Ahnung und sollte endlich akzeptieren, dass ich als Deutscher bestimmten Dingen nie entgehen kann, und dazu zählt der Karneval. Egal. Den Italienern hängt Bunga-Bunga nach.

Ich habe am Rhein mal wieder festgestellt, dass die Leute da ja wirklich freundlicher als in Berlin sind. Entschuldigung: Ja, von hier aus werfe ich mal das Rheinland in eine Topf und  – sorry – Altbier schmeckt mir noch besser als Kölsch. Als eingesessener Wahlberliner fand ich die Höflichkeit prompt suspekt bis unangenehm. Andererseits verstehe ich den Kulturschock der Rheinländer, die nach dem Regierungsumzug hierher kamen, jetzt deutlich besser. Aber wenn man am Rhein per „Bützje“ ungewollt geküsst wird, bin ich froh, wieder hier zu sein. Küsse werden hier nur aus echter Liebe gegeben, einfach nur so, das wäre der preußischen Seele gar nicht zu vermitteln. Gut so. Thierse hatte vor Jahren als Bundestagspräsident mal verboten, aus dem Reichstag ein Narrenhaus zu machen. Wir sind die Insel der Rationalen.

Oder nicht? Laut RBB sollen die Karnevalsumzüge in Berlin bald hunderttausende anziehen. Oh Gott- Müssen wir immer von allem das Größte haben? Und wohin soll ich vor dem närrischen Treiben fliehen?

Egal: Folgen Sie dem Rat des Kollegen Felser. Küssen Sie nicht ungefragt am Arbeitsplatz. Neben allen anderen Folgen kann das bedeuten, dass Sie eine neue Beziehung, Herpes, Karies oder eine saftige Ohrfeige bekommen. Arbeitsrechtlich verbürgt.