Rechtsanwalt Wolf J. Reuter

Jacobsen Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
10707, Berlin
27.02.2013

Das Vorhaben muss in die nächste Legislaturperiode…

…verschoben werden. Es geht ums “Arbeitnehmerdatenschutzgesetz”. So melden es alle Kanäle. Was sagt man dazu?

Das ist die schlimmste Totgeburt, die der Gesetzgeber produziert hat. Wir haben schon Seminare zum “neuen” Arbeitnehmerdatenschutz besucht. Den wird es aber nie geben. Jeder neue Vorschlag hat so brutalen Widerspruch aus der jeweils anderen Ecke provoziert, dass man sich an die NATO-Nachrüstungsdebatte der 80er erinnert fühlte.

Wenn wir alle eines gelernt haben in zwei Jahren “Diskussion”: Vielleicht ist es besser, eine Neuregelung sein zu lassen. Warum Social Media regeln, wenn vielleicht in ein paar Jahren keiner mehr weiß, was Facebook ist? Oder erinnern Sie sich an Second Life?

Ja wirklich: Ich meine, man muss überwachen können. Wenn man einen guten Grund hat. Wenn es zu rechtfertigen ist. Ja, und ich meine, das ist immer eine Einzelfallfrage. Und ich meine auch, Bußgelder und Strafverfahren für das “Knacken” eines E-Mail-Kontos von Arbeitnehmer X, der seit Monaten krank ist und sich nicht meldet, aber die Kundenanfragen dort aufhäuft, das, ja das – ist eben unangemessen.

Also lieber keine Neuregelung voller Dampfphrasen. Das hatten wir bisher acuch schon, es wäre kein Fortschritt gewesen.