Rechtsanwalt Wolf J. Reuter

Jacobsen Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
10707, Berlin
28.10.2011

Dann mal ein beschissenes Wochenende!

…sagte der Betriebsrat zum Chef.

Das Verhältnis der beiden war etwas „angespannt“, heißt es im Urteil des LAG Rheinland-Pfalz vom 23.8.2011 – 3 Sa 150/11, und man möchte es glauben.

Das Urteil gibt es, weil der „Chef“ eine Abmahnung deshalb ausgesprochen hatte. Gegenstand des Verfahrens waren noch vier weitere Abmahnungen…

Wie so oft, darf man sich wundern, dass dann keine Einsicht herrscht, sondern die Abmahnung auch noch gerichtlich angegriffen wird. Noch mehr wundern darf man sich, dass das Arbeitsgericht zur Entfernung der Abmahnung verurteilt hatte (!).

Es gibt Dinge, die sind nicht zu verstehen und Dinge, die sind juristisch unvertretbar. Dazu zählt, so eine Äußerung nicht abmahnen zu dürfen.

Der Kläger darf sich freuen, dass er es mit seiner Rechthaberei bis ins “Handelsblatt” geschafft hat. Da sollte die Freude aber auch zu Ende sein.