Rechtsanwalt Wolf J. Reuter

Jacobsen Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
10707, Berlin
24.10.2011

Claus Boldt aus Konstanz: Arbeitsrecht ist Bürgermeisterkiller (?)

Das kann wirklich so kommen, wenn man zu viele Verfahren vergeigt, wie es derzeit dem Konstanzer Sozialbürgermeister Claus Boldt vorgeworfen wird (den kennen wir hier nur aus der Zeitung).

In Konstanz (am Bodensee) gibt es jetzt Wahlen, und Herr Boldt ist durch gleich zwei bundesweit bekannte arbeitsrechtliche Verfahren negativ aufgefallen, wie Waltraud Kesser im Blog „See Online“ bissig meint. (See-Online ist ein schöner Blog-Name – auch Frau Kessel kennen wir nur aus dem Netz).

Da wäre zum einen der sog. Maultaschenfall, der hier nicht weiter vorgestellt werden muss. Der wurde zwar verglichen (teuer), aber letztverantwortlich dafür, dass man an der Kündigung einer Pflegerin wegen des Verzehrs übriggebliebener Maultaschen eisern festhielt, bis zum bitteren Vergleich beim LAG, ist nun einmal der Bürgermeister. Frau Kesser prognostiziert eine krachende Niederlage für Herrn Boldt auch in dem aufsehenerregenden Verfahren um Gert Müller-Esch, in dem es am Dienstag zum Showdown beim Arbeitsgericht in Radolfzell kommt. Der ist nicht irgendjemand, sondern war mal Direktor des örtlichen Klinikums und flog fristlos, weil er sich in einem Brief über die Geschäftsführung (und damit Bürgermeister Claus Boldt) beklagte. Das tat er – wie der Südkurier berichtet – einem sehr „breiten“ Adressatenkreis gegenüber. Auf dem Briefkopf des Klinikums. Wir zitieren aus dem Südkurier:

„…„Transparenz, Verbindlichkeit, Integration – und nicht zuletzt – Glaubwürdigkeit“, und „bedauerlicherweise lassen Geschäftsführung und Krankenhausleitung eben diese Qualitäten vermissen.“ Weiter wird beklagt, die Führung des Krankenhauses – gemeint sind vor allem Geschäftsführer Rainer Ott und der zuständige Bürgermeister Claus Boldt – setze die medizinische Leistungsfähigkeit und das Vertrauen ins Klinikum aufs Spiel…“

Da könnte Frau Kesser dann doch dem Herrn Boldt Unrecht tun.

Wer öffentlich oder quasi-öffentlich dermaßen über seinen Chef herzieht, der hat in seinem Kündigungsschutzprozess gerade keinen sicheren Stand. Öffentlich geübte Kritik ist Betriebsräten nach strittiger Meinung einiger (siehe hier) zwar qua Amt angeblich erlaubt; aber den Arbeitgeber zu schmähen, wie es hier den Berichten nach geschehen ist, kann dann schon eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Denn dieses Verhalten ist schon bei der Wortwahl kaum noch Meinungsäußerung – mehr Schmähkritik – aber vor allem eines: Es zeigt deutlich, dass eine vertrauensvolle Zusammenarbeit nicht mehr erwartet werden kann.

Der unnachgiebige Herr Boldt hat also morgen gar keine so schlechten Chancen. Wenn man sich die Vorberichterstattung mal ansieht, ist es wohl auch eher sein Gemeinderat, der will, dass er sich anders verhält. Also: Vielleicht doch nur eine Provinzposse? Nicht vor dem Arbeitsgericht. Das muss mit diesem sehr ernsten Vorwurf angemessen umgehen – wir schauen aus der Hauptstadt mal zu, wie das da unten so läuft…