Rechtsanwalt Wolf J. Reuter

Jacobsen Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
10707, Berlin
19.12.2012

C.H. Beck, Krach im Meteoritenkrater und die Gewerkschaftswerbung

Als vor ca. 14,6 Mio. Jahren (ein paar hin oder her) ein Meteorit mit einem Durchmesser von eineinhalb Kilometern die Ruhe der frühen Schwaben durch seinen Einschlag störte und das idyllische Nördlinger Ries bildete, konnte er von den Schwierigkeiten der so entstandenen Region nichts ahnen, und es war ihm auch egal. Den Frühschwaben auch, denn – wenn es sie gab (vor 14 Mio. Jahren eher unwahrscheinlich) – sie haben den Einschlag  von mehreren 100.000 Hiroshima-Bomben sicher nicht überlebt.

Sie merken schon, es dauert eine Weile heute, bis man beim Arbeitsrecht ankommt.

Obwohl Nördlingen prosperiert (die machen sogar Mode da), soll es fieses Dumping geben. Ja, dreckige Lohnschneiderei. Oder: So ähnlich hört sich das jedenfalls bei ver.di an. Pikant ist: Die in Wahrheit höchste juristische Autorität des Landes, der Verlag C.H. Beck, soll der Täter sein (er wurde übrigens 1763 in Nördlingen gegründet und zog etwa ein Jahrhundert später erst nach München um). Ver.di hat sogar ein eigenes Mitarbeiter-Blog wegen dieser Zustände. Die sind nun allerdings nicht so schlimm, nur verzwickt. Es war schlicht unklar, nach welcher tariflichen Regelung die Mitarbeiter zu bezahlen waren, und es verwundert wenig, dass auch Beck Kosten senken wollte und auf die niedrigere Entlohnung schielte.

Ver.di verkündet jetzt einen Sieg:

Den gestern beim Arbeitsgericht Augsburg angestrengten Grundsatzprozess hat Beck nicht nur verloren, sondern, so ver.di im Blog, auch gleich auf Rechtsmittel verzichtet. Sieg auf der ganzen Linie, es gilt der Druckertarif. Ob so ein Sachverhalt allzu viele starke Worte rechtfertigt, ist natürlich wie immer fraglich. Soooo grundsätzlich schlimm kann alles ja auch nicht gewesen sein, aus Sicht von Beck jedenfalls.

Indes ist nichts zu schlecht für die Eigenwerbung, und manche Slogans (nicht nur bei Streiks) sind einfach zu schön, um nicht verbreitet zu werden. Der Fall wird auf dem ver.di-Blog mit dem sprachlich unwiderstehlich eleganten und in dicke rote Lettern gekleideten Satz abgerundet:

ver.di-Mitglieder sind gut geschützt in allen Belangen des Arbeits- und Sozialrechts!

Jau! Das ist super und noch besser ist die gewerkschaftliche Version von Gefälligkeitsbewertungen in Internetportalen; „Gärtner Peter“ kommentiert nämlich gleich:

Da sieht man mal wieder was sich immer schon bestätigt hat und was auch ganz einfach ist:

ver.di Mitglied sein kann nur Vorteile haben und lohnt sich einfach.

Mensch, Peter! Danke Dir. So eine ehrliche und vorbehaltlose Bewertung tut einfach gut.

Wirklich gut tut, dass Gewerkschaften auch nicht besser sind als Leute, die auf Amazon oder eBay ihren Produkten unter die Arme greifen wollen. Und ganz ehrlich, Krach zu machen gehört für eine Gewerkschaft eben zum Handwerk.

Hoffentlich ist mir jetzt keiner böse.