Stocken Jobcenter Arbeitsentgelte auf, weil sie nicht auskömmlich sind, entdecken sie nicht selten, dass man sie übers Ohr gehauen hat. Sie klagen dann die Differenz zwischen sittenwidrig niedrigen und angemessenen Löhnen immer wieder bei den Arbeitsgerichten ein.
Aus einer dpa-Meldung (über haufe.de verbreitet):
So wird am Arbeitsgericht Senftenberg am Freitag (29.11.) ein Fall verhandelt, bei dem ein Anwalt seine beiden Bürokräfte, die Hartz IV-Leistungen erhielten, mit einem Stundenlohn von etwa 1,70 EUR abgespeist haben soll.
Ja, der Kollege.
Ob so ein Verhalten, wenn es das gegeben haben sollte, auch gegen das anwaltliche Standesrecht verstößt, sollen berufenere Personen prüfen.
So gut die Idee vom „Aufstocker“ auch sein mag, sie mischt Markt und Staat zum Schaden beider. Wie schon beim fast vergessenen „Ein-Euro-Jobber“ ist es naiv, zu glauben, der Arbeitsmarkt würde sich bietende Gelegenheiten zur Kostensenkung nicht nutzen. Er kann gar nicht anders! Wenn man statt 15 EUR auch 6,50 EUR die Stunde zahlen kann, weil der Rest aufgestockt wird – glauben Sie, die meisten Arbeitgeber machten davon keinen Gebrauch? Warum nicht? So viele Kontrollsysteme und rechtliche Hürden kann man gar nicht einbauen, dass es nicht zu Mitnahmeffekten kommt.
Die Hartz-Reformen mögen Deutschland viel geholfen haben. Ideen, die gut klingen, sollte man aber wieder verwerfen, wenn sie nicht funktionieren. Wie die Aufstockung.