Rechtsanwalt Wolf J. Reuter

Jacobsen Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
10707, Berlin
26.04.2012

Beim Metzger: Meine Sparkassenschweine Thomas und Ralf

Da schreibt einer an die Facebook-Pinnwand doch wirklich, welche Namen (s.o.) er seine Sparschweinen gegeben hat. Putzig, nicht?

Nun weiß man einfach nicht, wem die Facebook-Pinnwand zugänglich ist. Meist aber nicht: Jedem. Der Name der Sparschweine wäre ja auch egal, gäbe es nicht eine (keineswegs zufällige) Übereinstimmung mit den Vornamen der Vorstände der Wittenberger Sparkasse. Und den Nachsatz auf der Pinnwand:

„…Eines Tages stehen alle Schweine vor dem Metzger…“

Es geht nicht um Tierrechte, nein, dünkt es da den Leser. Richtig!.

Der Pinnwandinhaber hatte nämlich eine Frau (soweit ok). Die war bei eben dieser Sparkasse mit den beiden…Vorständen als Arbeitnehmerin beschäftigt. War, weil sie einen Aufhebungsvertrag hatte, der ihr noch bis Mitte 2012 das bezahlte Verweilen und eine Abfindung zusprach. Dann soll sie den „Like“-Button bei Facebook für diesen schlächterischen Eintrag gedrückt haben („soll“, weil man nicht aufklären kann, ob’s nicht ihr Mann selber war, der angeblich Zugang zu ihrem Profil hatte). Darauf kündigte die Sparkasse mit den beiden…Vorständen diesen Vertrag fristlos.

Endlich mal eine Facebook-Kündigung, fanden alle (weiterführend hier bei Bella und Ratzka und hier).

Das Arbeitsgericht Dessau-Roßlau, sonst mit den Folgen von zu viel Sex-Appeal im Arbeitsrecht befasst, konnte den Kündigungsgrund nicht nachvollziehen. Schon, weil die Täterin nicht ganz klar sei. Man könnte sagen: Weil sie in einem solchen Arbeitsvertrag nicht mehr nerven konnte, womit die Unzumutbarkeit, die § 626 BGB ja voraussetzt, sehr zweifelhaft wird.

Aber wollen Sie noch jemanden behalten, der Sie mit Schweinen vor dem Metzger vergleicht? Da wird einem ja anders.

Das wesentliche Boulevardmedium verkündet jetzt schon, dass die Sparkasse in Berufung gehen will. Ich unterstütze das (auch, wenn mich keiner fragt). Denn:

  1. Die Beleidigung ist so grob, dass sie an sich eine Kündigung rechtfertigt.
  2. Das monatelange Festhalten an einer Freistellung mit anschließender Abfindung ist damit auch nicht gerade per se zumutbar.
  3. Auf den Beweis, dass sie selbst den Like-Button gedrückt hat, kommt es nicht an. Bei einem passwortgeschützten Profil müsste sie nach meiner unmaßgeblichen Meinung positiv beweisen, dass Sie genau diesen „Like“ nicht gesetzt hat. Notfalls wäre der dringende Tatverdacht – und damit eine Verdachtskündigung – denkbar.

Vor allem aber:

Das Geschimpfe und Gezetere auf Social Media muss mal bestraft werden. Ich habe neulich an anderer Stelle gesagt, was man nicht unter seinem eigenen Namen schreiben wolle, solle man vielleicht besser gar nicht schreiben; für den vermeintlich privaten Kreis meiner Facebook-„Freunde“ gilt nichts andereres – auch sollten alle mal lernen, dass die Angesprochenen es meist trotzdem gesteckt bekommen; sei es beim Daimler oder beim Ausbilder, der als Schinder und Ausbeuter beschimpft wird.

Oder anders:

Sie kriegen Euch alle!

Vielleicht macht die Piratenpartei mal eine Vorschlag, Online-Beleidigungen für rechtlich irrelevant zu erklären, weil sie nur Ausdruck digitaler Freiheitsrechte seien :-)