Rechtsanwalt Wolf J. Reuter

Jacobsen Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
10707, Berlin
20.12.2011

Babbeldatsch

Nicht schon wieder: Hertha BSC Berlin – das ist ein Fußballverein (ja: für alle, die wie ich zur selten fußballschauenden Minderheit gehören, ist diese Information wichtig!) – hat Arbeitnehmer (z.B. Spieler), die oft wie Sklaven verkauft (Ablöse), dafür aber königlich bezahlt werden (kein Kommentar), aber auch – ja eben: Trainer.

Vom Trainer Markus Babbel „trennt man“ sich jetzt.

Das würde ja „Kündigung“ heißen. Der Trainer „plant auch den Gang vor das Arbeitsgericht“, wie ausgerechnet eine österreichische Zeitung meldet (so bedeutend ist Berlin). Aha.

Nur – hatten wir das nicht schon? Genau!

Der vorletzte, letzte oder vorvorletzte Trainer hieß Lucien Favre (hier unsere Manöverkritik zum damaligen Fall Hertha ./. Trainer). Der ging auch vors Arbeitsgericht. Man verständigte sich dort, lieber vor ein anderes Gericht zu gehen (DFB Schiedsgericht). Dort verglich man sich heimlich.

Herr Babbel und seine Anwälte werden ihre Verträge gut darauf geprüft haben, ob sie eine Schiedsklausel enthalten. Hertha wird sicher dazugelernt haben – insbesondere, dass man aus Festverträgen nur über eine außerordentliche Kündigung herauskommt. Und dass die Arbeitsgerichte daran höhere Anforderungen als „vereinsschädigendes Verhalten“ stellen.

Bin mal gespannt – noch gespannter dürfen die Richter sein, am Arbeitsgericht Berlin. Wer bekommt den Leckerbissen auf den Tisch? Mal sehen, was Weihnachten da bringt – denn mit dem „Plan“, zum Arbeitsgericht zu gehen, soll man sich bekanntlich beeilen, Herr, äh, Babbel, denn da gibt es so viele Fristen, die man versäumen kann.

Trotzdem frohe Weihnachten.