Die zurückliegende Woche schien ereignislos, im Rückblick fällt aber ein Aufreger ins Auge.
Der Betriebsrats-Blog hat von einem unerwarteten Effekt des Kirchenaustritts berichtet:
Der Arbeitnehmer tritt aus. Leider ist er in einer kirchlichen Einrichtung beschäftigt. Deshalb feuert die ihn. Bis hierher alles legal. Aber Arbeitslosengeld bekommt er auch keins. Begründung der Arbeitsagentur: Er hätte ja nicht austreten müssen. Da er es doch getan hat, hat er seine Arbeitslosigkeit selbst verschuldet. Solche Leute werden gesperrt.
Irre? Nö. Deutschland. Würde man uns einen ähnlichen Fall aus dem Ausland berichten, würden wir kollektiv die Nase rümpfen. Aber: Wir haben ein System gebastelt, bei dem vor lauter Austarieren und Systematik nicht mal mehr die Grundrechte beachtet werden können. Denn alles ist an diesem Ergebnis rechtlich richtig. Die Kirchen sind autonom, um sie zu schützen. Auch ein Pförtner darf deshalb nach 20 Jahren rausfliegen, wenn er die Glaubensanforderungen seines Arbeitgebers nicht mehr erfüllt. Zum Schutz der Kirchen nun mal notwendig (egal, dass in weitaus christlicheren Ländern keine vergleichbaren Regeln existieren). Und wer wollte bestreiten, dass man der „Solidargemeinschaft“ nicht mehr zur Last fallen darf, wenn man sich durch eigenes Verschulden auf die Straße gesetzt hat? Trotzdem ist eben alles an diesem Ergebnis falsch.
Nun, das Sozialgericht hat die Agentur zur Ordnung gerufen. Aber ehrlich: Grundrechte haben die auf der Agentur auch nicht gelernt. Geben Sie jetzt keine zynische Antwort nach dem Muster “wann auch – die haben doch nur ein paar befristete Arbeitskräfte?”.
Betriebsrats-Blog: http://blog.betriebsrat.de/gerichtsmassig/aus-der-kirche-ausgetreten-arbeitslosengeld-gesperrt/
Menschenrechte auch in der Kirche: http://www.reuter-arbeitsrecht.de/grundsatzliches/der-egmr-schiest-das-deutsche-kirchenarbeitsrecht-sturmreif-oder-menschenrechte-auch-fur-kirchenmitarbeiter.html
Streik in der Kirche: http://www.reuter-arbeitsrecht.de/grundsatzliches/glockengelaut-in-die-normalitat-streiks-in-kirchlichen-einrichtungen-zulassig.html