Rechtsanwalt Wolf J. Reuter

Jacobsen Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
10707, Berlin
10.09.2013

Arbeitsgerichte kosten Geld

Bei uns übrigens schon immer, in Großbritannien erst seit 29. Juli 2013.

Da sehen Sie mal, wo es noch Sparpotentiale für die Regierung ihrer Majestät gibt. Es gehörte – anders als in Deutschland – stets zum sozialen Selbstverständnis, dass arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen gebührenfrei möglich sind. Den eigenen Anwalt musste man immer schon zahlen (immer selbst, wie in § 12a ArbGG). Im so unkapitalistischen Deutschland hat man bei der letzten Reform schon vor Jahren das Kostenprivileg für die Klagerücknahme beseitigt; lediglich der Vergleich ist kostenfrei geblieben. Jetzt rücken die Briten nach, um wenigstens eine Teilfinanzierung des Systems aus Gebühren zu bestreiten. Anders als hierzulande leistet man sich aber keine Tabellen. Vielmehr gibt es jetzt zwei (2) Gebührenarten – die ein bisschen wie Hepatitis klingen:

  • Type A: Zahlungsklagen und Verletzung von Rechten bei Betriebsübergängen
  • Type B: Alles Schwierige wie Diskriminierung und Kündigung

Die Kosten sind in eine Gebühr für die Klage („issue fee“) und eine für die mündliche Verhandlung („hearing fee“) aufgeteilt:

  • Type A – Issue fee £160, hearing fee £250.
  • Type B – Issue fee £230, hearing fee £950.

Wohlgemerkt: Egal, welchen Streitwert das hat. Immerhin darf – muss aber nicht – das Arbeitsgericht diese Kosten dem auferlegen, der verliert. Wer sich die Kosten nicht leisten kann, bekommt eine Art PKH in Form eines Erlasses.

Einen großen Anteil an der Finanzierung der Arbeitsgerichtsbarkeit wird das nicht erlangen.

Exkurs: Bei der Lektüre fiel uns ein: Ist das vielleicht eine Idee für das griechische Justizsystem? Es heißt doch immer, Griechenland habe so viel Reformbedarf. Muss man dort Gerichtskosten zahlen? Welche? Bei der Recherche fiel auf, dass so etwas auf den allerersten Blick durchaus leicht herauszufinden ist – etwa beim Kollegen Rath aus Thessaloniki. Und man sich erschrecken kann: Anders als die sozialen Briten haben die Griechen sich die Justiz immer schon bezahlen lassen. Aber wie! 3,6% auf die Urteilssumme allein für die Zwangsvollstreckung! Andererseits scheinen die meisten dieser Informationen eher veraltet zu sein. Von Reformvorschlägen in Richtung Griechenland sehe ich mal ab.