Rechtsanwalt Wolf J. Reuter

Jacobsen Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
10707, Berlin
10.01.2011

Arbeitsentgelt erst nach Exekution gezahlt

Am Pranger beim europäischen Nachbarn.

Arbeitgeber, die exekutiert worden sind, sollten andere Sorgen haben, als noch Arbeitsentgelt nachzuzahlen, nicht wahr? Nein! Wir sind beim Blick ins Ausland und da geht’s nicht nur blutig zu. In Österreich ist die Exekution gottseidank nicht so schlimm wie in Deutschland (da verbietet sie ohnehin das Grundgesetz), sondern nur der Fachbegriff für eine Zwangsvollstreckung. Das haben auch viele deutsche Juristen über das Nachbarland schon herausgefunden. Aber auch sonst gibt es einiges zu entdecken.

Die Arbeiterkammer ist eine für sich genommen schon bemerkenswerte Institution, die so ungefähr eine öffentlich-rechtliche Körperschaft mit dem DGB-Rechtsschutz kombiniert. Die Arbeiterkammer Oberösterreich hat nun das Schwarzbuch Arbeitsrecht vorgelegt. Das ist dann doch für deutsche Verhältnisse ziemlich erstaunlich.

Die Arbeiterkammer vertritt u.a. ihre Mitglieder gegen böse Arbeitnehmer. „Systematische Verletzungen des Arbeitsrechts”, so heißt es in der Pressemitteilung, würden da vorgestellt. Das macht Lust auf mehr. Das „Schwarzbuch Arbeitsrecht” kann man sich kostenlos herunterladen. Das ist lohnend und gewährt Einblicke, nach denen sich mancher Arbeitgeber in Deutschland wohl still ins Eck zurückzieht, er hat es schließlich verhältnismäßig gut. In Österreich - ja dort wird man an den Pranger gestellt. Namentlich. Jedes Unternehmen, gegen das die Kammer einen Erfolg verbucht hat, wird in der Tat namentlich genannt. Nicht genug, es werden auch Platzziffern vergeben - je häufiger man „auffällig” wurde, desto „besser” die Platzierung. Und für eine Aufnahme reicht schon ein Lohnabzug wegen eines Schadensersatzanspruchs, den das Gericht später als unbegründet ansah - ja, das kommt schon nah an die Menschenrechtsverletzung, geben wir gerne zu. Und schön auch - nicht nur no-names, auch bekannte Unternehmen, wie eine große Spedition aus Oberösterreich gehören dazu. Ja, für einen der vorderen Plätze reicht es auch aus, die Kündigungsfrist falsch zu berechnen. Unnachsichtig wird jede Verfehlung in das Schwarzbuch aufgenommen.

Also: Keine Klage mehr, bei uns sei alles so schlimm, denn anderswo ist alles noch viel…zumindest schwieriger. Außer natürlich in Bremen; warum? Also ehrlich: da gibt es auch eine Arbeiterkammer…obwohl Bremen doch gar nicht in Österreich liegt? Und auch im Saarland ticken die Uhren anders.

Sachen gibt’s