Ich würde auch mal gerne abmahnen. Ich meine natürlich echte, sinnvolle, arbeitsrechtliche Abmahnungen (keine ihrer Namensvetter aus dem gewerblichen Rechtsschutz, die neuerdings sogar von Rechtsanwälten mit Abofallen verwechselt werden). Grundehrliche Abmahnungen meine ich:
„…Abmahnung bedeutet, dass der AG in einer für den AN hinreichend deutlich erkennbaren Art und Weise seine Beanstandungen vorbringt, indem er den AN auf dessen vertraglichen Pflichten hinweist, ihn auf die Verletzung dieser Pflichten aufmerksam macht…“
(Entnommen R. Müller-Glöge, in: Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 12. Aufl. 2012, § 626 BGB, Rd.-Nr. 25).
Aber ich habe im eigenen Laden nie die Gelegenheit dazu. Vielleicht hat mich das ins Arbeitsrecht getrieben, da kann man für andere noch mal ganz andere Leute abmahnen.
Bei einem hier ungenannten Starbucks-Cafe an einem ungenannten deutschen Flughafen, das ich wirklich nur während einer quälenden Wartezeit aufsuchte, hätte ich mir fast den Inhaber geschnappt, um den Autor wegen dieses Schildes abzumahnen:
Weil mir vom bereits erworbenen Getränk schon schlecht wurde, ich außerdem nicht ausschließen konnte, dass der Chef das selbst gekritzelt hat, habe ich es sein lassen. Vielleicht musste ich aber auch zu sehr lachen oder war zu feige – das können Sie sich aussuchen. Für alle, die Schwierigkeiten mit dem Gekrakel haben, da liegen wirklich nur vakuumverpackte Kaffeepäckchen, der Text lautet (sic!):
„…das Herzstück all unserer Espressogetränke – eine Mischung aus Multi Region Kaffees sorgsam geröstet zu dunkler karameliger Soße…“
Wem da nicht schlecht wird.
Der Multi Region Blogger…aromatisch besoßt…