Rechtsanwalt Wolf J. Reuter

Jacobsen Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
10707, Berlin
14.03.2012

Abendveranstaltung mit Lehrer

Ist es noch zu früh? Liz Collet zieht noch eine (Warte-)Schnute. Nein: Nachdem „Der Westen“ jetzt einen vollen Gerichtsreport abgesetzt hat, muss man wohl von einem Vergleich ausgehen:

Die langsam bundesweit bekannte Lehrerin eines Weiterbildungskollegs in Mönchengladbach (bayerische Lehrerinnen haben ja andere Probleme, traditionell), die wegen ihrer angeblich über 30 (!) verschiedenen Krankheiten nur abends nach 17:30 Uhr arbeiten wollte, hat sich im Vergleichsweg durchgesetzt. Das Kolleg beschäftigt sie nur nach dieser Uhrzeit. Voraussetzung ist, dass sich genug Schüler abends einschreiben.

Bleibt die Frage – was, wenn nicht? Geht der Zirkus dann von vorne los?

Nein, ich will nicht behaupten, dass es eine 17:30 Uhr-Erkrankung nicht gebe. Wirklich nicht. Nicht, seit ich Atteste kenne, die besagen, dass man aus gesundheitlichen Gründen nur in der Schicht ab 8:30 Uhr arbeiten könne (der beliebtesten), oder dass wegen der Rückenprobleme die Anreise nur im Auto (!), nicht aber im Zug erfolgen könne…gut, wenn irgendeine Konzernrichtlinie dem Kleinwagenfahrer zufällig so viel erstattet, dass er mit dem Auto vermeintlich einen Schnitt macht. Alle von Ärzten unterzeichnet.

Hält der komische Vergleich zum komischen Fall? Der Westen schreibt:

„…Die Bezirksregierung behielt sich aus organisatorischen Gründen allerdings noch ein Widerspruchsrecht vor…“

Wenn’s nur organisatorisch ist…dann wird wohl nicht widerrufen. Es hätte aber nicht das erste Mal ein Gerichtsreporter da was falsch verstanden. Wie komisch der ganze Fall wirklich ist, können Sie übrigens erfahren, wenn Sie die Vorgeschichte bei Jus@Publicum lesen. So z.B., dass die Klägerin nicht zur ersten Verhandlung kommen konnte (vor 17:30 Uhr…Segeln…). Ich bin nach wie vor sprachlos.

Im Arbeitsrecht geht’s immer um das Prinzip. Gestern durfte ich eine Stunde zuschauen, wie sich zwei Parteien über 160 € (mit Anwälten) eine geschlagene Stunde nicht einigen konnten. Entsprechend verzögert kam dann unser Termin dran. Nach einer Stunde kam man zu der sehr bemerkenswerten Lösung: 80 € werden gezahlt. Armer Rechtsschutzversicherer. Merke: Nichts ist so abgefahren, dass es nicht vor einem Arbeitsgericht schon mal aufgefahren wurde. Da wirkt das Liebesleben im Knast schon fast normal…