Rechtsanwalt Wolf J. Reuter

Jacobsen Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
10707, Berlin
03.02.2012

“Bottles United” und die Zipfelmützen bei der KPMG

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Keine Sorge – falls Sie sich Sorgen machen – hier ist noch keiner übergeschnappt. Wir sind ja auch nicht bei der KPMG, wobei kein Zweifel sein soll: Die KPMG ist natürlich eine honorige Veranstaltung. Aber was sind “Bottles United”? Das Schwäbische Tagblatt – eine im Nordosten nicht so verbreitete Zeitung – erläutert das in voller Meinungsfreiheit (also auch bei voller Nennung aller Namen): Das, erfahren wir so,  seien Begriffe aus der Dissertation (!) des Wirtschaftprüfers Alpar Fendo, der aufgrund eines (leider nicht in der Datenbank verzeichneten) Urteils des LAG Berlin-Brandenburg jetzt wieder bei der KPMG beschäftigt:

“…Für seine Befunde benutzte Fendo Verhaltenstheorien und Typologien mit eigenwilligen Namen wie „Bottles United“ (vereinigte Flaschen, für die Chefs) oder „Zipfelmützen“ (für die Mitarbeiter). Diese Namen hatte sein damaliger Chef erfunden, der aber hinterher nichts mehr davon wissen wollte…”

Die Dissertation hat den Titel “Vom Umgang mit Vorschriften im Büroalltag”.

Für diese Diss bekam er eine Kündigung. Denn KPMG meinte, er habe darin Betriebsgeheimnisse verraten und die Arbeit nicht zur “Freigabe” vorgelegt. Wir lassen mal die Frage fallen, was eigentlich (Schadensersatz) passiert, wenn der Arbeitgeber so was nicht freigeben sollte.

Wenn Ihnen das nicht originell genug ist, können Sie Ihr Bild vom Wirtschaftprüfer noch weiter ausbauen. Wie jeder gute Anwalt bestätigt, muss man möglichst viele Kündigungsgründe ins Rennen schicken. Denn der WP hatte gegen die Kündigung geklagt. Die “weiteren” Gründe? Das Tagblatt:

“…Zunächst war die Kündigung mit einer „unerlaubten Nebentätigkeit“ Fendos als Zauberer begründet worden…”

(Hervorhebung von uns)

Was WPs so alles noch nebenher machen. Wahnsinn. Aber (und wieder das Tagblatt):

“…Diese Argumentation erwies sich als nicht haltbar, da dem Unternehmen die künstlerischen Auftritte seit langem bekannt waren: Die Firma hatte ihn selbst mehrfach für Events engagiert…”

Nee. Das ist dann wohl nicht haltbar.

Und wir bereuen, nicht die Pressestelle angerufen zu haben, um zu prüfen, ob der Bericht nicht eifach eine Ente ist. Klingt fast so. Aber das Aktenzeichen des Urteils lautet angeblich 22 Sa 2413/10. Dass es nicht auffindbar ist, ist schade, weil das Arbeitsgericht die Klageabgewiesen hatte, das LAG aber schwere Geschütze auffuhr. Die Wissenschaftsfreiheit des Art 5 GG sei verletzt, wenn man ihn deswegen kündigen könne, weil er eine wissenschaftliche Arbeit verfasst habe.

Wichtig auch, weil Zauberer sich darauf nicht berufen können.