Ursula Häuslmeier

13.09.2011

Zeugenaussagen

Eine Zeugenaussage vor Gericht kann durch ein Vernehmungsprotokoll bei der Polizei ersetzt werden.

Gibt der Zeuge jedoch falsche Angaben an, ist es wichtig, dass Sie den Zeugen vor Gericht vereidigen
lassen.

Dies muß vor Gerichtstermin angekündigt werden!

Wird dem nicht stattgegeben, tritt Verdacht auf Verfahrensbetrug ein. Ein Zeuge muß gehört werden
und vereidigt, wenn die Aussage nicht der Wahrheit entsprechen kann.

Beweist man zu einem späteren Zeitpunkt, dass der Zeuge falsche Aussage gemacht hat, dann
kann im Rahmen der Wiederaufnahme des Verfahrens Korrektur vorgenommen werden.