Die nebenberufliche Selbstständigkeit ist in Deutschland nach wie vor sehr beliebt und beschert hunderttausenden Menschen ein Zusatzeinkommen. Auch viele Existenzgründer wagen den ersten Schritt in die Selbständigkeit mit einem nebenberuflichen Gewerbe oder einer freiberuflichen Tätigkeit. Wer sich für eine nebenberufliche Selbstständigkeit interessiert, der findet im Folgenden einen groben Überblick über wichtige Aspekte.
Art der Tätigkeit ist entscheidend
Zunächst einmal ist die geplante auszuübende Tätigkeit entscheidend für eine nebenberufliche Selbstständigkeit. Im Allgemeinen unterscheidet man zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit. Freiberufliche Tätigkeiten sind beratende, künstlerische oder therapeutische Berufe, z.B. beratende Betriebswirte, Rechtsanwälte, Steuerberater oder Ärzte. Für diese freien Berufe ist es nicht notwendig eine Gewerbeanmeldung vorzunehmen, für alle anderen Tätigkeiten muss offiziell bei der zuständigen Stadt oder Gemeine ein Gewerbe angemeldet werden, auch wenn diese nur nebenberuflich ausgeübt werden. Offiziell wird von einem Gewerbe gesprochen, wenn man einer gewerblichen Tätigkeit nachgeht, mit der Absicht dauerhaft Gewinne zu erzielen. Wer also nur ab und an dem Nachbarn die Hecke schneidet, der muss dafür kein Gewerbe anmelden.
Gewerbeanmeldung oder Anmeldung beim Finanzamt
Eine Gewerbeanmeldung ist äußerst unkompliziert, prinzipiell gelten hier die gleichen Anforderungen wie bei einer Anmeldung einer hauptberuflichen Selbstständigkeit. Beim örtlichen Gewerbeamt oder auch im Internet ist das Anmeldeformular erhältlich, welches ausgefüllt beim Gewerbeamt abgegeben werden muss. Zudem fällt meist eine Bearbeitungsgebühr zwischen 20 und 30 Euro an. Nach dieser Anmeldung steht einem Beginn der selbstständigen Tätigkeit in der Regel nichts mehr im Wege, es sei denn, es handelt sich um eine erlaubnispflichtige Tätigkeit. Dennnoch gilt es noch ein paar weitere Dinge zu beachten. Bei einer nebenberuflichen Selbstständigkeit muss der Arbeitgeber darüber informiert werden. Generell steht es jedem frei einer nebenberuflichen Tätigkeit nachzugehen, die Pflichten gegenüber dem Arbeitgeber dürfen durch diese Tätigkeit jedoch nicht vernachlässigt werden, die hauptberufliche Tätigkeit muss klar im Vordergrund stehen. Weiterhin muss die Arbeitszeit sowie das Einkommen aus der nebenberuflichen Selbstständigkeit geringer ausfallen als die Arbeitszeit und das Einkommen aus dem Hauptberuf. Krankenkassen schreiben meist vor, dass die wöchentliche Arbeitszeit im nebenberuflichen Gewerbe 18 Stunden nicht überschreitet.
Weniger Risiko mit nebenberuflicher Selbständigkeit
Eine nebenberufliche Selbstständigkeit bietet gerade im Online-Zeitalter viele Vorteile. Der Kapitalbedarf für die nebenberufliche Selbstständigkeit ist dabei in den allermeisten Fällen sehr gering. So lässt sich ohne großes Risiko zunächst einmal ausprobieren, ob eine Geschäftsidee überhaupt funktioniert. Nicht selten haben Selbstständige nebenberuflich angefangen und haben sich dann im Laufe der Zeit dafür entschieden, dieser Tätigkeit in Vollzeit nachzugehen. Statistisch gesehen sind die Gewerbe am erfolgreichsten, die zunächst einmal nebenberuflich gestartet sind. Mehr als die Hälfte aller Gewerbeanmeldungen in Deutschland werden als nebenberuflich angemeldet.
Finanzielle Aspekte bei der nebenberuflichen Selbständigkeit
Im Rahmen der nebenberuflichen Selbstständigkeit gibt es einige Dinge zu beachten. Zunächst einmal sind es eine Vielzahl von Steuergesetzen. In welcher Form genau die Gewinne erzielt werden, ist dem Finanzamt prinzipiell egal, solange es an diesen Einnahmen mitverdienen kann. Jegliche Einnahmen aus der nebenberuflichen Selbstständigkeit müssen selbstverständlich in der Steuererklärung angegeben werden. Für das Finanzamt spielt vor allem der Umfang sowie die Umsätze und Einnahmen der nebenberuflichen Selbstständigkeit eine Rolle. Die Gewerbesteuer wird für die meisten nebenberuflich Selbstständigen kaum eine Rolle spielen, zumal die gezahlte Gewerbesteuer ohnehin auf die Einkommensteuer anrechenbar ist. Da das ganze Administrative mitunter komplex ist, sollte man sich intensiver mit diesem Thema befassen (noch mehr Tipps hier).
Kleinunternehmerregelung richtig einsetzen
Die Umsatzsteuer lässt sich komplett umgehen, wenn von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch genommen wird. Diese kann man in Anspruch nehmen, wenn ein Jahresumsatz von 17.500 nicht überschritten wird. Zudem muss zu erwarten sein, dass der Jahresumsatz im darauffolgenden Kalenderjahr nicht mehr als 50.000 Euro beträgt. Neben dem steuerlichen Vorteil kann man als Kleinunternehmer auch von einer vereinfachten Buchhaltung profitieren, denn somit muss keine Umsatzsteuervoranmeldung gemacht werden, sondern es reicht die einfache Einnahmenüberschussrechnung (EÜR). Diese muss zusammen mit der Einkommenssteuererklärung an das Finanzamt übermittelt werden. Kleinunternehmer müssen auf ihren Rechnungen ersichtlich machen, dass sie nach der Kleinunternehmerregelung auf die Umsatzsteuer verzichten.
Zusammenfassung und Fazit
Insgesamt bietet eine nebenberufliche Selbstständigkeit folgende Vorteile:
- Mit einer nebenberuflichen Selbstständigkeit lässt sich das Potenzial einer Geschäftsidee unkompliziert ausprobieren.
- Durch die nebenberufliche Tätigkeit bleibt der Hauptberuf erhalten und somit auch das regelmäßige Einkommen aus diesem Beruf. Diese finanzielle Sicherheit minimiert das Risiko einer nebenberuflichen Selbstständigkeit enorm.
- Sofern die Selbstständigkeit funktioniert, lässt sich das Arbeitseinkommen erhöhen und mehr finanzieller Spielraum schaffen.
- Bei drohender Arbeitslosigkeit ist es möglich die nebenberufliche Selbstständigkeit zu einer Vollzeittätigkeit auszubauen.
- Die administrativen Aufgaben sind im Gegensatz zu einer Vollzeit-Selbstständigkeit gering.
Wie bei so vielen Dingen ist eine gute Vorbereitung auf die nebenberufliche Selbstständigkeit das A und O. In jedem Fall sollte im Vorhinein klar sein, dass ausreichend Zeit für die Ausübung des Hauptberufs und der nebenberuflichen Tätigkeit bleibt. Eine Beratung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt, Steuerberater oder Gründungsberater ist durchaus zu empfehlen um sich individuell zu seiner Geschäftsidee und der geplanten nebenberuflichen Selbstständigkeit beraten zu lassen.
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