Rechtsanwalt Udo Schwerd

Udo Schwerd
81379, München
Rechtsgebiete
Steuerrecht Handelsrecht und Gesellschaftsrecht Erbrecht
16.12.2020

Noch immer wenig Frauen in Führungspositionen

In Deutschland sind noch immer wenig Frauen in Führungspositionen, obwohl man immer wieder liest, dass man daran arbeiten will. In der Coronakrise waren es die Frauen, die die Gesellschaft am Laufen gehalten haben. Sie waren Lehrerin, Mutter, Hausfrau und bisweilen im Homeoffice auch noch für ihren Arbeitgeber tätig. Sie selbst sind dagegen eher weniger in der Rolle des Arbeitgebers.

Wenig Frauen in Führungspositionen

Wie die eine Meldung der Bundesagentur für Arbeit aus dem vergangenen Jahr zeigt, sitzen in den Führungsetagen deutscher Unternehmer noch immer weitaus mehr Männer in den Chefsesseln. Seit 2016 stagniert die Zahl der Frauen in Führungspositionen bei 26%. In der Werbebranche sind sogar nur 21% der Führungskräfte weiblich, die im Schnitt auch noch 37% weniger verdienen als ihre männlichen Kollegen. Anders sieht es in der Politik aus, wo inzwischen schon einige Spitzenpositionen von Frauen besetzt sind. Bundeskanzlerin Angela Merkel belegt sogar zum sechsten Mal in Folge den ersten Rang der Forbes-Liste der mächtigsten Frauen der Welt. Platz 2 geht an EZB-Präsidentin Christine Lagarde, dicht gefolgt von der neuen E-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. Wie die Statista-Grafik zeigt, gibt es allerdings nur wenige Frauen in Führungspositionen in der Wirtschaft. General Motors CEO Mary Barra ist eine der Ausnahmen.

Infografik: Starke Frauen | Statista Mehr Infografiken finden Sie bei Statista

Frauen als Zielgruppe erkennen

Dabei sind Frauen eine relevante Zielgruppe, wenn es um Werbung oder Online-Marketing geht. Neben der klassischen Werbung kommt dem Online-Marketing sogar eine immer größere Rolle im Marketing-Mix zu. Für kleine und mittlere Unternehmen ohne großes Werbebudget dürfte Online-Marketing inzwischen sogar unverzichtbar sein, da sehr erfolgreich bei der Akquise und Kommunikation mit Kunden. Sehr zielgruppenorientiert lässt sich E-Mail-Marketing einsetzen. Im Einzelhandel setzt man inzwischen sehr auf Kundenkarten und Newsletter-Marketing. Hier könnte es sich auch lohnen, zum Beispiel gedruckte Mailings als Werbung insbesondere auf die weiblichen Kunden abzustimmen. Eine nette Botschaft könnte z.B. sein, den Frauen für Ihren Einsatz während der Coronakrise ein besonderes Danke zu sagen.

Frauen trotz Gleichberechtigungsgesetz im Nachteil

Obwohl das „Gesetz über die Gleichberechtigung von Mann und Frau auf dem Gebiet des bürgerlichen Rechts“ bereits seit 1958 in Kraft ist, werden Frauen noch immer benachteiligt. Es dauerte sogar bis 1977, bevor die Reform des Ehe- und Familienrechts es Frauen erlaubte, auch ohne die ausdrückliche Genehmigung ihres Mannes erwerbstätig zu sein – allerdings noch immer mit der Einschränkung „soweit dies mit ihren Pflichten in Ehe und Familie vereinbar ist“.

Daran scheint sich bis heute nicht viel geändert zu haben. Noch immer machen Frauen nur Karriere, wenn es ihnen gelingt, Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen. Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) bescheinigt Deutschland immerhin Fortschritte auf dem Weg zu mehr Partnerschaftlichkeit in Familie und Beruf.

Die Corona-Krise hat allerdings gezeigt, dass Familienarbeit und Kinderbetreuung noch immer in erster Linie Frauensache sind. Das erklärt vielleicht auch den geringen Frauenanteil in Führungspositionen. Wobei der Mittelstand sogar stärker auf einen Frauenanteil in der Führungsetage setzt als börsennotierte Unternehmen. So stieg der Anteil von Frauen in Vorstand und Geschäftsführung um 2%-Prozentpunkt auf 16% gegenüber 9%t bei den Unternehmen der Börsen-Indizes. Dabei gilt, je kleiner das Unternehmen, um so größer der Anteil der Frauen in der Chefetage.

Unklares GmbH-Gesetz

Das GmbH-Gesetz schreibt eine Frauenquote vor:

„Die Geschäftsführer einer Gesellschaft, die der Mitbestimmung unterliegt, legen für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb der Geschäftsführer Zielgrößen fest. Liegt der Frauenanteil bei Festlegung der Zielgrößen unter 30%, so dürfen die Zielgrößen den jeweils erreichten Anteil nicht mehr unterschreiten. Gleichzeitig sind Fristen zur Erreichung der Zielgrößen festzulegen. Die Fristen dürfen jeweils nicht länger als fünf Jahre sein.“

§ 36 GmbHG

Klare Vorgaben, was unter „Führungsebenen unterhalb der Geschäftsleitung“ zu verstehen ist, gibt es nicht. Experten meinen, dass die Unternehmen die Führungsebenen nach freiem Ermessen festlegen können.

Auch weiterhin schlechte Aussichten für Frauen

Waren schon in der jüngeren Vergangenheit mit Wirtschaftswachstum und glänzenden Prognosen die Zeiten für Frauen in der Wirtschaft und speziell in den Führungsetagen der Unternehmen schwierig, so wird es jetzt nach der Corona-Krise und der damit wohl einhergehenden Pleitewelle in den nächsten Jahren wohl noch dramatischer werden. Auch wenn Deutschland in den Prognosen eher besser wegkommt als andere Länder.


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