Geschäftsführer einer GmbH erhalten neben dem Grundgehalt in der Regel eine Tantieme, deren Berechnungsgrundlage in einer Tantiemevereinbarung zu regeln ist. Es handelt sich meist um den gewinnabhängigen Teil der Gesamtausstattung, die den Geschäftsführer angemessen am wirtschaftlichen Erfolg der GmbH beteiligen soll. Die Tantiemevereinbarung kann Bestandteil des Geschäftsführeranstellungsvertrages sein oder als Nachtrag bzw. Ergänzung in einer gesonderten Tantiemevereinbarung erfolgen.
Tantiemevereinbarung zu einer gewinnabhängigen Tantieme
Für die Geschäftsführer einer GmbH hat die gewinnabhängige Tantieme neben dem Grundgehalt eine hohe Bedeutung. Oberstes Gebot bei der Tantiemevereinbarung ist eine transparente und klare Regelung zur Berechnung der gewinnabhängigen Tantieme. Fehlt es hieran, droht eine Nichtanerkennung der Vereinbarung seitens der Finanzverwaltung. Bei Abschluss der Tantiemevereinbarung mit einem geschäftsführenden Gesellschafter ist eine schriftliche Regelung schon aus steuerrechtlichen Gründen dringend geboten. Handelt es sich um einen beherrschenden Gesellschafter, sind weitere formale Anforderungen zu beachten.
Muster einer Tantiemevereinbarung
Eine gewinnabhängige Tantiemevereinbarung könnte im Rahmen des Geschäftsführeranstellungsvertrages oder als Nachtrag wie folgt formuliert werden:
Tantieme
- Neben dem Jahresgrundgehalt erhält der Geschäftsführer zusätzlich eine Tantieme in Höhe von … % des handelsrechtlichen Jahresüberschusses.
- Die Tantieme wird bei Ermittlung des Jahresüberschusses nicht gewinnmindernd berücksichtigt. Dies gilt ebenso für Tantiemen anderer Geschäftsführer oder Gewinnanteile etwaiger stiller Gesellschafter.
- Der Jahresüberschuss ist vor Abzug von Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer sowie vor Verrechnung mit Verlustvorträgen zu ermitteln.
- Gewinnabhängige Rückstellungen sowie steuerliche Sonderabschreibungen und andere Vergünstigungen mit unmittelbarem Einfluss auf den Gewinn der Gesellschaft mindern die Bemessungsgrundlage nicht. Eine spätere gewinnerhöhende Auflösung von Rücklagen oder anderen Bilanzpositionen, bleibt für die Berechnung der Tantieme ebenfalls außer Betracht, soweit deren Bildung keinen Einfluss auf die Berechnung der Bemessungsgrundlage hatte. Gleiches gilt für Zuschüsse, die seitens der öffentlichen Hand gewährt wurden.
- Die Tantieme beträgt maximal … % des Jahresgrundgehalts des Geschäftsführers in dem Geschäftsjahr, auf welches sich die Tantieme bezieht.
- Die Tantieme wird binnen zwei Wochen nach Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafterversammlung fällig. Etwaige nachträgliche Änderungen des Jahresabschlusses bleiben unberücksichtigt.
- Endet der Geschäftsführeranstellungsvertrag vor dem Ende des Geschäftsjahres, vermindert sich die für dieses Geschäftsjahr anfallende Tantieme zeitanteilig.
- Im Falle der Kündigung des Anstellungsvertrages durch die Gesellschaft aus einem wichtigen Grund, den der Geschäftsführer zu vertreten hat, entfällt die Tantieme für das Geschäftsjahr, in welchem die Kündigung erfolgte.
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