Angesichts der Coronakrise haben viele Unternehmen mehr oder weniger Mitarbeiter im Home-Office im Einsatz. Aktuell entscheiden noch die Unternehmen, ob sie ihre Mitarbeiter im Betrieb oder im Home-Office beschäftigen. Allerdings plant die Bundesregierung, in Deutschland ein Recht auf das Home-Office einzuführen. Schon jetzt ergeben sich für die Unternehmen diverse rechtliche und organisatorische Herauforderungen und Fragen, die ich im folgenden Text kurz darstellen will.
Inhalt:
- Mitarbeiter im Home-Office
- Vor- und Nachteile beim Home-Office aus Sicht der Mitarbeiter
- Das Home-Office im Arbeitsvertrag
- Home-Office und IT-Sicherheit
- Der Arbeitsplatz im Home-Office
- Unfall im Home-Office
- Zusammenarbeit und Kommunikation
- Persönlichkeit, familiäre Verhältnisse und Umfeld
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1. Mitarbeiter im Home-Office
Der Beginn der Covid-19 Pandemie und die damit verbundenen Gefahren und Einschränkungen haben viele Unternehmen in Deutschland veranlasst, ihre Mitarbeiter im Home-Office zu beschäftigen. Auch Geschäftsführer haben sich zu Hause ein Home-Office eingerichtet. Was anfangs als Notlösung gedacht war, hat sich in etlichen Fällen zum Dauerzustand entwickelt.
Unternehmen stehen vor neuen Herausforderungen
Sind einzelne oder alle Mitarbeiter nicht mehr im Betrieb präsent, ändern sich damit viele Gewohnheiten. Eine neue Art der Mitarbeiterführung muss entwickelt werden. Auch eine andere Art von Vertrauen ist erforderlich und muss mit Hilfe diverser Tools gepflegt werden. Kontrolle erfolgt besser über Ergebnisse als über Stundenzahl. Stimmen die Ergebnisse nicht (mehr), sind die Ursachen gemeinsam aufzudecken. Die Zusammenarbeit und Kommunikation muss anders organisiert werden. Das Arbeiten im Home-Office darf für die Mitarbeiter keinesfalls zur Belastung oder Einsamkeit führen. Der Arbeitsplatz im Home-Office verdient zumindest genauso viel Aufmerksamkeit wie im Betrieb vor Ort. Mit einem neuen Notebook ist es nicht getan. Küchen- oder Couchtische sind keinesfalls geeignet, um die gewohnten Ergebnisse abzuliefern. Zwischenmenschliche Beziehungen zum Chef und zu anderen Mitarbeitern sind über andere Wege zu pflegen. Und bedenken Sie als Chef, dass nicht jeder Mitarbeiter für das Home-Office gemacht ist.
2. Vor- und Nachteile beim Home-Office aus Sicht der Mitarbeiter
Die positiven Aspekte am Homeoffice sind für Arbeitgeber und Mitarbeiter verlockend, aber es sind auch neue Herausforderungen damit verbunden, wenn ein Teil der Mitarbeiter im Home-Office arbeitet.
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3. Das Home-Office im Arbeitsvertrag
Bei Mitarbeitern im Home-Office ist eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag mit besonderen Regelungen zur Arbeit in der häuslichen Sphäre nahezulegen. Aufzunehmen sind insbesondere Regelungen zu Arbeitszeiten und Dokumentationspflichten, zur Erreichbarkeit am heimischen Arbeitsplatz, zum Datenschutz sowie zur Lage und Ausstattung des Arbeitsplatzes und wer die Kosten für Anschaffung und Wartung zu tragen hat. Unternehmen sollten sich auf jeden Fall mit einem Rücktrittsrecht absichern, falls das Home-Office im individuellen Fall nicht funktioniert.
4. Home-Office und IT-Sicherheit
Wie das Statistische Bundesamt feststellt, stellt die Corona-Pandemie und die zunehmende Zahl der Mitarbeiter im Homeoffice insbesondere die IT-Infrastruktur der Unternehmen vor große Herausforderungen. Jedes fünfte Unternehmen beschäftigt selbst IT-Fachkräfte und IT-sicherheitsrelevante Tätigkeiten werden bei der Hälfte der Unternehmen von externen Dienstleistern übernommen. Rund 20 % der Unternehmen mit mindestens 10 Beschäftigten haben sich gegen Cyberattacken versichert. Bei den konkreten Maßnahmen sind Software-Aktualität, Datensicherung in der Cloud und sichere Passwörter am weitesten verbreitet.
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Ungeachtet dessen stellt sich immer die Frage, wer für den Datenschutz im Home-Office zuständig und verantwortlich ist.
5. Der Arbeitsplatz im Home-Office
Empfehlenswert ist ein abgetrenntes Arbeitszimmer, wo ungestörtes Arbeiten möglich ist. Dies ist auch eine der Voraussetzungen, um die Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer steuerlich abzusetzen. Eine Arbeitsecke im Wohn- oder Schlafzimmer wird vom Finanzamt nicht als Arbeitszimmer anerkannt.
Für den Arbeitsplatz im Home-Office gelten die gleichen gesetzlichen Regelungen wie im Betrieb. Höhe und Ergonomie von Tisch und Bürostuhl muss auch im Home-Office den gesetzlichen Normen entsprechen. Das Gleiche gilt für die Beleuchtung und den Bildschirm. Küchen- oder Couchtisch sind keinesfalls zum dauerhaften Arbeiten geeignet.
6. Unfall im Home-Office
Auch wenn die Risiken für einen Unfall im Home-Office eher gering sind, lohn sich ein Blick auf die Rechtslage. Die Wohnung des Mitarbeiters ist grundsätzlich eine private, nicht versicherte Lebenssphäre. Unternehmen und Träger der gesetzlichen Unfallversicherung haben keine Möglichkeit, dort gefahrenvermeidende oder -reduzierende Vorkehrungen oder Maßnahmen zu veranlassen.
Urteil des BSG zum Unfall im Home-Office
Das Bundessozialgericht hat anlässlich eines Unfalls im Home-Office mit Urteil vom 05.07.2016 (B 2 U 5/15 R) wie folgt entschieden:
Ein Arbeitsunfall ist gem. § 8 Abs 1 S. 1 SGB VII ein Unfall eines Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz begründenden Tätigkeit (versicherte Tätigkeit). Zu den versicherten Tätigkeiten zählt auch das Zurücklegen des unmittelbaren Weges nach und von dem Ort der versicherten Tätigkeit. Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen. Ein Arbeitsunfall setzt daher voraus, dass der Verletzte durch eine Verrichtung vor dem fraglichen Unfallereignis den gesetzlichen Tatbestand einer versicherten Tätigkeit erfüllt hat und deshalb „Versicherter“ ist. Die Verrichtung muss ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis und dadurch einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten objektiv und rechtlich wesentlich verursacht haben (Unfallkausalität und haftungsbegründende Kausalität (stRspr, vgl zuletzt BSG vom 17.12.2015, B 2 U 8/14 R).
Verletzt sich eine Mitarbeiterin auf dem Weg vom Arbeitszimmer in die Küche, sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt. Es mag ein Unfall und ein dadurch erlittener Gesundheitserstschaden vorliegen. Allerdings steht die Verrichtung zur Zeit des Unfallereignisses – das Hinabsteigen der Treppe – nicht in einem sachlichen Zusammenhang zur versicherten Tätigkeit. Zum Unfallzeitpunkt wird daher weder eine Beschäftigung i.S.d. § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII ausgeübt, noch wird im Zusammenhang mit dieser ein Betriebsweg zurückgelegt. Die Mitarbeiterin befand sich auch nicht auf einem versicherten Weg zum Ort der Nahrungsaufnahme und wird deshalb nicht in höherrangigem Recht verletzt. Schließlich ist sie im Unfallzeitpunkt nicht durch die Wegeunfallversicherung des § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII geschützt.
BSG, Urteil vom 05.07.2016, B 2 U 5/15 R
7. Zusammenarbeit und Kommunikation
Befindet sich ein Teil der Mitarbeiter im Home-Office, muss die Zusammenarbeit und Kommunikation völlig anders organisiert werden. Das tägliche Meeting funktioniert nicht mehr ohne weiteres. Sollen die Mitarbeiter im Home-Office virtuell ins Meeting hinzugeschaltet werden wird das Meeting gleich komplett online durchgeführt? Ist die Technik dafür vorhanden? Wie sieht es mit der Sicherheit aus?
Die Zusammenarbeit an einem Projekt ist mit den herkömmlichen Methoden nur noch bedingt möglich, wenn ein Teil der Mitarbeiter im Home-Office ist. Mal eben beim Chef oder Kollegen im anderen Zimmer vorbeischauen geht nicht mehr. Ideen in der Kaffeeküche besprechen ist passé. Aufgaben, Probleme oder Konflikte per E-Mail lösen. Viel Spaß damit. Video-Konferenzen, virtuelle Räume und ähnliche Tools helfen hier weiter, müssen aber erst implementiert und gefördert werden. Achten Sie als Geschäftsführer oder Abteilungsleiter darauf, dass alle Mitarbeiter die notwendige Infrastruktur haben, um diese Tools effektiv zu nutzen. Ein gutes Headset mit Mikrofon gehört da auf jeden Fall dazu. Ist der Desktop oder das Notebook im Home-Office auf neuestem Stand? Gibt es eine Kamera? Und wieder auf die Themen IT-Sicherheit und Datenschutz achten.
8. Persönlichkeit, familiäre Verhältnisse und Umfeld
Nicht jeder Mitarbeiter ist für das Home-Office gemacht. Persönlichkeit, familiäre Verhältnisse und das Umfeld müssen passen. Anderenfalls kann sich das Home-Office auf Dauer zur Katastrophe entwickeln. Seien Sie als Arbeitgeber zumindest in der Anfangszeit wachsam, nachsichtig und offen. Stellen Sie Veränderungen fest, sind diese proaktiv mit dem Mitarbeiter zu besprechen.
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