Kredite sind ein fester Bestandteil des geschäftlichen oder beruflichen Alltags selbständiger Unternehmer und Freiberufler. Unternehmer- bzw. Firmenkredite werden wie Kredite an Privatleute nur nach vorheriger Überprüfung der Bonität anhand einer sog. Selbstauskunft vergeben. Während Angestellte in einem Unternehmen regelmäßig die letzten Gehaltsbescheinigungen beilegen, müssen selbständige Unternehmer und Freiberufler die Basis ihrer Einkommensquelle durch Bilanzen bzw. Einnahmen-Überschussrechnungen nachweisen. Geschäftsführer einer GmbH nehmen hier eine Zwitterrolle ein, da sie einerseits auch bei der GmbH angestellt sind, andererseits die Basis ihres Gehalts vom eigenen Erfolg ihrer Tätigkeit für die GmbH abhängig ist. Während Geschäftsführer mittlerer und großer Gesellschaften neben ihren Gehaltsunterlagen regelmäßig keine weiteren Nachweise ihres Einkommens benötigen, sieht es bei Geschäftsführern einer Einmann-GmbH anders aus.
Kredite an Gesellschafter-Geschäftsführer
Vor der Vergabe eines Kredits prüfen die Banken anhand der Bonität des Antragsstellers, ob die Rückzahlung sämtlicher Kredite und der laufenden Zinszahlungen gesichert ist. Das Ausfallrisiko bestimmt dann auch den Zinssatz des Kredits bzw. Darlehens. Angestellte haben hier gegenüber selbstständigen Unternehmern einen klaren Vorteil, da sie anhand ihrer Gehaltsabrechnungen ein vergleichsweise stabiles und sicheren Einkommen nachweisen können, das auch im Krankheitsfall weiterbezahlt wird. Ähnlich sieht es beim Fremdgeschäftsführer einer mittleren oder großen GmbH aus, an der er/sie nicht beteiligt ist. Aufgrund der regelmäßig hohen Geschäftsführergehälter und der entsprechend hohen Bonität genießen solche Geschäftsführer das Privileg, dass Kredite meist zu sehr guten Konditionen erhalten.
In diesen Fällen lohnt es sich, nicht nur die Hausbank zu befragen oder auf den erstbesten Anbieter zu setzen, sondern einen umfangreichen Kreditvergleich durchzuführen. Portale wie kreditvergleich24 ermöglichen einen unkomplizierten schnellen Vergleich der Kreditkonditionen verschiedener Anbieter. Der Effektivzins ist die entscheidende Größe, da er Aufschluss über die Gesamtkosten des Kredits gibt. Je besser die persönliche Bonität des Kreditnehmers bewertet wird, desto günstiger wird der Zinssatz und umgekehrt. Ergänzend sollte man auch auf weitere Faktoren achten, wie z.B. die Möglichkeit einer frühzeitigen Sondertilgung der Kredite.
Bonität des Gesellschafter-Geschäftsführers
Etwas schwieriger ist die Bonitätsprüfung beim Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, wo die Höhe und die Sicherheit des laufenden Geschäftsführergehalts sehr stark davon abhängig ist, dass der Geschäftsführer auch tatsächlich tätig ist und die richtigen Entscheidungen trifft. Hier wird die Bönitätsprüfung regelmäßig auf die Vermögens- und Ertragslage der GmbH erweitert, die durch aktuelle Bilanzen bzw. betriebswirtschaftliche Auswertungen nachzuweisen ist. Die Beurteilung der Bonität eines Gesellschafter-Geschäftsführers lässt sich also in zwei Komponenten unterteilen.
Zum einen ist die persönliche Kreditwürdigkeit des Geschäftsführers wichtig, die mehr oder weniger durch Einsicht in die hinterlegten Daten der Schufa geprüft wird. Negative Schufa-Einträge führen dann unabhängig von der Vermögens- und Ertragslage der GmbH in den meisten Fällen zu einer Absage des Kreditantrags. Die zweite Komponente zur Bewertung der Bonität ist dann neben der Höhe des laufenden Geschäftsführergehalts und anderen Einkommensquellen auch die Vermögens- und Ertragslage der GmbH. In den meisten Fällen will die Bank zur Bewertung der Bonität die Jahresabschlüsse der GmbH für die vergangenen 3 Jahre auch eine aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung einsehen. Auch die öffentlich zugänglichen Informationen über das Internet oder Partner (z.B. Creditreform) werden automatisch abgefragt.
Sonderfall Startup
Existenzgründer bzw. Geschäftsführer eines Startups oder erst kürzlich gegründeter Gesellschaften werden es aufgrund fehlender Einkommensnachweise und Bilanzen sehr schwer haben, einen Kredit zu erhalten, allenfalls mit besonderen Sicherheiten zugunsten der Bank, etwa durch eine Bürgschaft der Eltern, Grundschulden auf Immoilien oder Abtretung von Lebensversicherungen.
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