Gastronomen, Veranstalter und andere von der Coronakrise betroffene Unternehmer klagen auf Entschädigung wegen Coronakrise. Die Erfolgsaussichten der Klagen sind nicht rosig, aber viele sehen darin die letzte Chance, ihren Betrieb zu retten. Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte bündelt nunmehr mehrere Ansprüche in Sammelklagen.
Coronahilfen in vielen Fällen unzureichend
Man kann munter darüber streiten, ob die Bundesregierung und die Bundesländer im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus in Deutschland einen guten Job gemacht haben oder nicht. Im Vergleich zu anderen Ländern mag man das bejahen, aber zu welchem Preis? Einen flächendeckenden Lockdown mit Ausgehverboten- oder beschränkungen und Betriebsschließungen hat es immerhin so noch nie gegeben. In vielen Bereichen wirkten die Maßnahmen der Politik und Behörden hysterisch, unüberlegt und auch chaotisch.
Jedenfalls haben sie (spät) erkannt, dass ein großer Teil der Unternehmen und Start-ups ohne finanzielle Hilfen die Coronakrise nicht überstehen. Etliche Geschäftsmodelle sind bereits so schwer von der Coronakrise betroffen und beschädigt, dass sie auch mit all den Corona-Hilfspaketen nicht weitermachen können oder wollen. Viele davon sind selbständige Gastronomen, Hoteliers, Messeveranstalter, Reiseveranstalter, Reisebüros oder Schausteller, die aufgrund von Allgemeinverfügungen zur Eindämmung des Coronavirus ihren Betrieb schließen mussten.
Auch die Existenzgründer und Start-ups hart die Coronakrise hart getroffen. Nach einer Bitkom-Umfrage sieht fast jedes zweite befragte Startup (47 Prozent) die Existenz seines Unternehmens bedroht. Zwei Drittel gaben an, dass sich die eigene Situation durch die Corona-Krise verschlechtert hat und 43% verzeichnen Umsatzrückgänge seit Ausbruch der Krise. Drei Viertel der Befragten finden immerhin, dass die Bundesregierung in der Corona-Krise grundsätzlich die richtigen Entscheidungen getroffen hat. Gleichzeitig beklagen genauso viele, dass die Politik zu wenig unternehmen würde, um Start-ups zu retten.
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Obwohl die Bundes- und Landesregierungen Milliarden für ihre Corona-Hilfspakete ausgeben, reichen die finanziellen Hilfen bei den besonders betroffenen Unternehmen vorne und hinten nicht. Im Vergleich zu den andauernden Umsatzausfällen handelt es sich nur um den berühmten „Tropfen auf den heißen Stein“.
Klagen auf Entschädigung wegen Coronakrise
Zahlreiche Rechtsanwälte haben für ihre Mandanten bereits Klagen auf Entschädigung gegen die Bundesländer eingereicht. Das LG Hannover hat eine dieser Klagen gegen das Bundesland Niedersachen bereits mit Urteil vom 09.07.2020 (Az. 8 O 2/20) abgewiesen. Das LG Hannover sieht keine Anspruchsgrundlagen.
Die Klage ist unbegründet, da der Kläger weder Ansprüche aus dem IfSG noch aus allgemeinem Gefahrenabwehrrecht oder aus dem allgemeinen Staatshaftungsrecht geltend machen kann.
Die Kanzlei Gansel Rechtsanwälte lässt sich hiervon nicht beirren und bietet betroffenen Unternehmen ein attraktives Angebot. Wer sich der Sammelklage anschließt, geht kein zusätzliches Kostenrisiko ein. Dieses wird entweder über eine vorhandene Rechtsschutzversicherung oder einen Prozessfinanzierer abgedeckt. Bei einer Klage ohne eigene Rechtsschutzversicherung springt ein Prozessfinanzierer ein, der nur im Erfolgsfall eine Provision bis zu 35% der Entschädigungssumme erhält.
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