In meinem letzten Beitrag habe ich bereits einige
Anregungen für Geschäftsführer für die nächste Gehaltsverhandlung mit der GmbH veröffentlicht. Heute will ich weitere Möglichkeiten zur Gehaltserhöhung mit Steuervorteilen vorstellen.
1. Benzingutschein
Die GmbH darf dem Geschäftsführer jeden Monat einen Benzingutschein im Wert von derzeit 44,00 Euro gewähren. Die Beträge werden regelmäßig angepasst, daher bitte den aktuellen Wert stets prüfen. Jedenfalls sollte auf dem Gutschein nicht der Betrag, sondern die Sache oder Dienstleistung konkret bezeichnet werden, also z.B. Gutschein 30 Liter Diesel. Benzingutscheine sind steuerfrei und sozialversicherungsfrei bis zu einem Wert von derzeit 44,00 Euro monatlich, § 8 Abs. 2 S. 9 EStG.
2. Verpflegungsmehraufwand bei Auswärtstätigkeit
Geschäftsführer sind sehr oft dienstlich unterwegs oder gar auf Auslandsreisen. Befindet sich der Geschäftsführer auf Auswärtstätigkeit, darf die GmbH die gesetzlichen Verpflegungspauschbeträge steuerfrei und sozialversicherungsfrei vergüten. Es geht aber auch mehr, mit Steuervorteil.
Die GmbH kann dem Geschäftsführer das Doppelte der gesetzlichen Verpflegungspauschbeträge bezahlen und die Differenz zu den gesetzlichen Verpflegungspauschbeträgen pauschal mit 25% versteuern. Die gezahlten Leistungen sind insgesamt sozialversicherungsfrei (§ 40 Abs. 2 Nr. 4 EStG, R 40.2 Abs. 4 LStR) und für den Geschäftsführer auch steuerfrei.
3. Gutschein für Fitnessstudio
Sportliche Geschäftsführer sind in der Regel in einem Fitnessstudio angemeldet und zahlen dort monatliche Gebühren aus dem versteuerten Gehalt. Das geht auch anders. Ein Gutschein an den Geschäftsführer für ein Fitnessstudio bis zu einer monatlichen Höhe von 44,00 Euro ist steuerfrei und sozialversicherungsfrei, wenn die GmbH den Vertrag mit dem Betreiber des Fitnessstudio abschließt und auch abrechnet. Wichtig ist, dass die GmbH den Betrag nicht an den Geschäftsführer bar ausbezahlt, sondern direkt mit dem Fitnessstudio abrechnet.
4. Leistungen zur Gesundheitsförderung
Seit 2008 gibt es eine weitere begünstigte Möglichkeit für eine Gehaltserhöhung mit Steuervorteil, die sich auch im Bereich der Gesundheitsförderung bewegt. Leistungen der GmbH an den Geschäftsführer zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustand sind bis zu 500,00 Euro pro Jahr steuerfrei und sozialversicherungsfrei gem. § 3 Nr. 34 EStG. Darunter fallen beispielsweise Massagen oder Trainingsprograme zur Rückenschulung.
5. Zuschüsse zum Erholungsurlaub
Zuschüsse der GmbH an den Geschäftsführer für den Erholungsurlaub sind zwar steuerpflichtig, können jedoch neben einem Urlaubsgeld pauschal mit 25% von der GmbH versteuert werden, und zwar bis zu einem Betrag von 156,00 Euro für den Geschäftsführer, 104,00 Euro für den Ehegatten und 52,00 Euro für jedes Kind. Soweit die bezahlten Zuschüsse pauschal versteuert werden, sind sie für den Geschäftsführer steuerfrei und sozialversicherungsfrei.
Anmerkung: Die genannten Zahlen beruhen auf dem aktuellen Stand, können sich aber jederzeit verändern. Es ist daher immer ratsam, die aktuellen Zahlen zu überprüfen.
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