Seit dem 25.05.2018 ist die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft. Kleine und mittlere Unternehmen aber auch Freiberufler fürchten nun eine Flut von Abmahnungen. Ob und in welchem Umfang es zu Problemen und rechtlichen Auseinandersetzungen kommen wird, kann nicht genau vorhergesehen werden. Konflikt- und Klärungspotenzial hingegen besteht durchaus.
Kaum jemand ist auf die DSGVO vorbereitet
Trotz einer relativ langen Einführungsphase ist kaum einer auf die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vorbereitet. Die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten wird deutlich schärfer geregelt als bislang. Ab jetzt müssen Verbraucher über die Nutzung ihrer Daten informiert werden. Bei Verstößen gegen diese Informationspflicht können hohe Bußgelder verhängt werden. Kaum ein Unternehmen hat sich auf die DSGVO vorbereitet, insbesondere die kleinen Unternehmen und Freiberufler stehen vor vielen ungeklärten rechtlichen Fragen. Glaubt man den Veröffentlichungen auf Facebook, Twitter & Co. wurden etliche kleine Webseiten und Blogs gelöscht. Bereits kurz nach Inkrafttreten der DSGVO waren zahlreiche US-Nachrichtenseiten für europäische Internetnutzer nicht erreichbar, da zunächst entsprechende Änderungen und Erweiterungen vorgenommen werden mussten. Ob nun vermehrt Konflikte und rechtliche Auseinandersetzungen auftreten, wird sich sicherlich bald zeigen. Die Gefahr massenhafter Abmahnungen sehe ich kurzfristig noch nicht, aber meines Erachtens steigt diese mit jedem Monat. Es ist daher empfehlenswert, die Zeit zu nutzen und sich über die neuen Anforderungen zum Datenschutz zu informieren oder gleich einen professionellen Service mit speziellen Angeboten rund um den DSGVO-Schutz zu buchen.
Österreich hat Regelungen getroffen
Die DSGVO regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten innerhalb Unternehmen, Vereinen und Behörden. Viele befürchten nun eine weitere Abmahnwelle, die von Anwälten aus den Bereichen Wettbewerbs-, Urheber- und Medienrecht initiert wird. Seitens der Politik fühlen sich viele Unternehmen nicht ausreichend geschützt und fordern Sicherheiten. Carsten Linnemann, Chef der Mittelstandsvereinigung CDU/CSU stellt sich auf die Seite der Unternehmer und teilt ihre Bedenken. Die Regierung müsse nun dafür sorgen, dass kein „Unwesen“ mit DSGVO-bedingten Abmahnungen getrieben wird. Er verweist auf das Nachbarland Österreich, wo ein entsprechender Schutz bereits umgesetzt wurde. Dort können Verstöße gegen die DSGVO nur im Wiederholungsfall bestraft werden.
Bundesregierung hat bislang keine Schritte geplant
Diesbezüglich sind wohl Fehler oder Versäumnisse bei der deutschen Bundesregierung zu suchen. Sie hatte eigentlich lang genug Zeit, um entsprechende Regelungen zu treffen. Auch der Bundestagsabgeordnete Christian Freiherr von Stetten (CDU) sieht die Schuld bei der Regierung. Regierungssprecher Steffen Seibert sowie eine Sprecherin des Innenministeriums sprachen von einer Bemühung um die Abmahn-Sorgen, konkrete Schritte um den Unternehmen Planungssicherheit zu geben seien bislang jedoch nicht geplant. Bundesjustizministerin Barley hingegen hält die Gefahr von Abmahnungen für „äußerst gering“, wie sie gegenüber Spiegel-Online verlautbarte. Unternehmen bleibt also nicht anderes übrig, als vorerst abzuwarten, bis die ersten gerichtlichen Entscheidungen im Zusammenhang mit Verstößen gegen die DSGVO in Deutschland erfolgen. Von einer überzogenen Panik in Sachen DSGVO wird jedoch abgeraten – vielmehr sollte man sich als Unternehmer darum kümmern, die wesentlichen „Hausaufgaben“ zu erledigen und sich ansonsten auf sein Kerngeschäft zu konzentrieren.
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