München bewirbt sich zusammen mit Garmisch-Partenkirchen und dem Berchtesgadener Land beim IOC um die Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2018. Die
Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH mit Willy Bogner als Vorsitzendem der Geschäftsführung erarbeitet hierzu die Bewerbung und führt sie durch.
Die
Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH mit Sitz in München wurde durch Gesellschaftsvertrag vom 15.07.2008 – mit Nachtrag vom 12.11.2008 - gegründet. Die Geschäftsanschrift der Gesellschaft ist Spiridon-Louis-Ring 21, 80809 München. Der Gegenstand des Unternehmens betrifft die Wahrnehmung aller Aufgaben und Belange im Zusammenhang mit der
Bewerbung um die Olympischen Winterspiele und Paralympics 2018 mit den Austragungsorten München, Garmisch-Partenkirchen und Königssee. Aufgabe der Gesellschaft ist insbesondere die Ausarbeitung der erforderlichen Bewerbungsdokumente unter Beachtung der Vorschriften des IOC (u. a. Olympische Charta in der jeweils gültigen Fassung) und der Ergebnisse der bei der Mitgliederversammlung des Deutschen Olympischen Sportbundes am 08.12.2007 vorgestellten Machbarkeitsstudie.
Gesellschafter der Bewerbungsgesellschaft sind der
Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) mit 51 %, die
Landeshauptstadt München (30 %), der
Freistaat Bayern (9 %), die
Marktgemeinde Garmisch-Partenkirchen (8 %) und der
Landkreis Berchtesgadener Land (2 %). Überraschend ist das Verhältnis der Beteiligungen der Stadt München und des Freistaats Bayern.
Das
Stammkapital der Bewerbungsgesellschaft München 2018 beträgt
EUR 100.000,00. Bei einem vorgesehenen Budget von 30 Millionen Euro zur Durchführung der Bewerbung erscheint das Stammkapital von EUR 100.000 etwas spärlich bemessen. Derzeit stockt die Bewerbung um die Olympischen Spiele 2018 in Bayern wegen
Unstimmigkeiten mit den Grundstückseigentümern in Garmisch-Partenkirchen. Die Bewerbungsgesellschaft hat den Grundstückseigentümern einen sog.
Gestattungsvertrag vorgelegt, in dem die Modalitäten der Grundstücksnutzung vor und während der Olympischen Spiele geregelt werden sollen. Darin geht es auch um den Ersatz etwaiger Schäden, die durch die Grundstücksnutzung erfolgen. Hier wird von den Grundstückseigentümern u.a. kritisiert, dass das Kapital der Bewerbungsgesellschaft möglicherweise garnicht ausreiche, um ggf. Schäden auszugleichen. Daher wünscht man sich von deren Seite die Marktgemeinde Garmisch-Partenkirchen als Vertragspartner, weil hier kein Anlaß zu Sorgen wegen einer
Haftungsbeschränkung besteht. In diesem Rahmen ist es schon bemerkenswert, dass einer Gesellschaft mit derart angesehenen Gesellschaftern so wenig Vertrauen entgegengebracht wird.
Erster
Geschäftsführer der Gesellschaft war Wilfrid Sprong, mit Einzelvertretungsberechtigung und mit der Befugnis im Sinne des
§ 181 BGB, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nach der schweren Erkrankung von Wilfried Spronk und einigen Irritationen um seinen Ersatz wurde zunächst das Geschäftsführer-Duo aus Richard Adam von der Marketinggesellschaft Bayern Tourismus und Bernhard Schwank vom Deutschen Olympischen Sportbund als Geschäftsführer berufen. Inzwischen wurde
auch Willy Bogner zum Geschäftsführer bestellt.
Copyright © 2008
Dieser Feed ist nur für den persönlichen, nicht gewerblichen Gebrauch bestimmt.
Eine Verwendung dieses Feeds auf anderen Webseiten verstößt gegen das Urheberrecht. Wenn Sie diesen Inhalt nicht in Ihrem News-Reader lesen, so macht sich die Seite, die Sie betrachten, der Urheberrechtsverletzung schuldig. (Digital Fingerprint:
65003de8701576492ab39816841eda95
Permalink
Verwandte Artikel:
- Das Stammkapital bei Gründung einer GmbH
- Phasen einer Unternehmenskrise
- Motive zur Gründung der Mini-GmbH
TagsGeschäftsführer,
Gesellschafter,
Gesellschaftsvertrag,
GmbH,
Grundstück,
Haftung,
Haftungsbeschränkung,
Kapital,
Stammkapital