Immer wieder stehen Unternehmen, aber auch selbständige Einzelunternehmer und Freiberufler vor der Entscheidung zwischen Autokauf oder Autoleasing. Insbesondere geht es um die Frage, ob sie mit einem Autokauf (mit oder ohne Finanzierung) oder doch mit einem Kfz-Leasing besser fahren.
Der Autokauf
Der Autokauf beim Autohaus ist der Klassiker, wenn es um den Erwerb eines Geschäftswagens für
- den Geschäftsführer einer GmbH,
- einen Einzelunternehmer oder
- einen selbständigen Freiberufler
zur betrieblichen Nutzung geht. Bei der GmbH ist es durchaus üblich, dass dem Geschäftsführer neben
- dem Grundgehalt und
- einer erfolgsabhängigen Tantieme auch
- ein Geschäftswagen der gehobenen Mittelklasse mit Erlaubnis zur Privatnutzung
zur Verfügung gestellt wird.
Beim Barkauf werden die GmbH bzw. der Einzelunternehmer oder Freiberufler als Eigentümer des Fahrzeugs im Kfz-Brief eingetragen. Es erfolgt
- der volle Vorsteuerabzug beim Kauf des Fahrzeugs und
- die Abschreibung auf 6 Jahre im Falle eines Neuwagens.
Wird das Fahrzeug wieder verkauft (oder ins Privatvermögen übernommen), muss
- ein etwaiger Buchgewinn versteuert und
- auf den vereinbarten Verkaufspreis zusätzlich eine Umsatzsteuer in Höhe derzeit 19% berechnet
werden.
Hieraus folgt, dass die GmbH bzw. der Unternehmer mit dem Fahrzeug tun und lassen kann, was er will. Hat das Fahrzeug einen Schaden, erfolgt die Reparatur, wie, wo und wann der Eigentümer es haben will. Auch den Umfang der Kasko-Versicherung bestimmt die GmbH bzw. der Eigentümer ausschließlich nach eigenem Ermessen. Selbst der Verkauf ist jederzeit wieder möglich. Vereinfacht gesagt verbleibt die Dispositionsbefugnis beim Autokauf in vollem Umfang beim Unternehmen selbst.
Autokauf mit Finanzierung
Erfolgt der Autokauf in Kombination mit einer Finanzierung durch eine Bank, ändert sich hieran grundsätzlich nichts, d.h. auch in diesem Falle kann die GmbH bzw. der Unternehmer
- den vollen Vorsteuerbetrag aus dem Kaufpreis des Fahrzeugs geltend machen und
- es über die voraussichtliche Nutzungsdauer von 6 Jahren abschreiben.
Die anfallenden Zinsen für das Finanzierungsdarlehen mindern als abziehbare Betriebsausgaben den steuerpflichtigen Gewinn der GmbH oder des Einzelunternehmens.
Leasing eines Geschäftswagens
Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass sich das Kfz-Leasing vor allem für Unternehmen oder selbständige Einzelunternehmer bzw. Freiberufler eignet, wobei ein guter Firmen-Kfz Autoleasing-Service sehr hilfreich sein kann.
Beim Leasing des Geschäftswagens liegt keine Anschaffung vor, da
- das Fahrzeug im Eigentum der Leasinggesellschaft verbleibt und
- der GmbH bzw. dem Unternehmer auf Basis eines Leasingsvertrages nur zur Nutzung überlassen wird.
Im Gegenzug werden hierfür monatliche Leasingraten gezahlt, die voll als Betriebsausgaben abzugsfähig sind. Der Vorsteuerabzug beschränkt sich auf die in den monatlichen Leasingraten enthaltenen Vorsteuerbeträge. Das Fahrzeug wird weder im Anlagevermögen der GmbH ausgewiesen noch abgeschrieben.
Der entscheidende Unterschied zum Autokauf besteht also darin, dass die GmbH nicht Eigentümerin des Fahrzeugs wird und somit bei allen Entscheidungen betreffend das Fahrzeug (Versicherung, Reparatur, Pflege, Wartung etc. ) die Interessen der Leasinggesellschaft bzw. die Regelungen im Leasingvertrag zu beachten hat. Am Ende der Laufzeit des Leasingsvertrages erfolgt die Rückgabe an die Leasingsgesellschaft oder der anschließende Kauf des Gebrauchtwagens.
Der Leasingvertrag
Beim Leasing liegt der Teufel oft im Detail. Neben der Zahlung von monatlichen Leasingraten enthält der Leasingvertrag in der Regel weitere Bestimmungen und Pflichten des Leasingnehmers, die sich im Einzelfall erheblich auf die Gesamtbelastung des Leasingnehmers auswirken können. Zusatzkosten können also in unterschiedlichen Klauseln des Vertrages versteckt sein. Diese betreffen insbesondere
- die Intensität der Nutzung (Kilometerbegrenzung),
- die Pflege und Wartung (Servicepakete),
- den Umfang der Kfz-Versicherung (i.dR. verbindliche Vollkaskoversicherung).
Die Gesamtkosten des Leasingnehmers setzten sich aus
- einer etwaigen Leasing-Sonderzahlung zu Beginn des Leasingsvertrages,
- den vereinbarten monatlichen Raten während der vereinbarten Vertragslaufzeit und
- etwaigen versteckten Zusatzkosten (bei Schäden, Überschreitung der Kilometer etc. )
zusammen. Bei Einzelunternehmern und Freiberuflern mit jährlicher Gewinnermittlung mittels Einnahmen-Überschußrechnung lässt sich die Leasing-Sonderzahlung im Einzelfall geschickt zur Minderung des Gewinns einsetzen. In der Regel wird im Leasingvertrag eine sog. Kilometerbegrenzung vereinbart, wobei der Leasingnehmer bei Überschreitung der vereinbarten Kilometer eine Nachzahlung leisten muss.
Anlass für häufige Streitigkeiten zwischen Leasinggesellschaft und Leasingnehmer ist der Zustand des Fahrzeugs bei Rückgabe am Ende der Vertragslaufzeit (Kratzer, Lackschäden, Wartungsintervalle).
Vorteile beim Auto-Leasing
Der entscheidende Vorteil beim Autoleasing besteht darin, dass die GmbH oder der Einzelunternehmer hierfür kein Eigenkapital bzw. keine Finanzierung in Anspruch nehmen muss. Verfügbares Eigenkapital stärkt die finanziellen Rücklagen bzw. es kann für andere betriebliche Investitionen in der Zukunft verwendet werden.
Durch das Autoleasing wird die Bilanz des Unternehmens nicht verändert, insbesondere wird die Bilanzsumme nicht erhöht (= Bilanzneutralität). Dies kann z.B. im Hinblick auf die Frage der Hinterlegung/Veröffentlichung oder den Umfang der Rechnungslegung wichtig sein, aber auch zur Bemessung der Gebühren des Steuerberaters/Wirtschaftsprüfers für die Erstellung/Prüfung des Jahresabschlusses.
Im Übrigen lassen sich die Gesamtkosten beim Autokauf und beim Autoleasing gut miteinander vergleichen, so dass man bei entspechender Gegenüberstellung schon ermitteln kann, welche Vertragsform unter dem Strich günstiger ist.
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