Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner

20354, Hamburg
Rechtsgebiete
Transportrecht und Speditionsrecht Prozessführung und Schiedsgerichtsbarkeit
16.03.2019

Verbindliche Zolltarifauskunft - wieso sie so wichtig ist

Hatten Sie das schon einmal? Sie importieren Ware und der Zoll ist plötzlich der Auffassung, dass eine andere Zolltarifnummer für Ihr Produkt gelten soll. Wie kann das sein? Sie hatten doch in der Zollanmeldung alles richtig gemacht?

Die Zolltarifnummer ist ein Schlüssel, der für jedes Produkt, das importiert wird, angegeben werden muss. Der Zolltarif hat zwar feste Zollnummern und auch eine gewisse logische Struktur doch trotzdem ist die richtige Tarifierung der Waren komplex und auch fehlerträchtig. Oft ist es so, dass einfach eine Zolltarifnummer genommen wird, die der Lieferant vorgegeben hatte oder die die Spedition herausgesucht hatte, ohne von der konkreten Beschaffenheit der Ware Kenntnis zu haben.

In diesen Fällen sind Enttäuschungen vorprogrammiert. Denn der Zoll ist jederzeit binnen drei Jahren in der Lage die verwendete Zolltarifnummer (ZTN) abzuändern und auf Basis der "richtigen" Tarifnummer dann Zölle und sonstige Einfuhrabgaben nachzuerheben. Das wird oft teuer, denn diese Zahlungen waren bei der Einfuhr nicht eingepreist. Noch teurer wird es, wenn Antidumpingzölle oder andere Strafzölle nacherhoben werden. Dann kann es für Unternehmen auch schon einmal existenzgefährdend werden.

Häufig wird die korrekte Tarifierung von Waren daher unterschätzt. Umfragen zufolge liegen die Fehlerquoten im Schnitt zwischen 30 bis 40 Prozent bei Unternehmen.

Wie aber nun gegen eine falsche Zolltarifnummer schützen? Die Zollverwaltung stellt zum Glück ein Mittel bereit, das sich verbindliche Zolltarifauskunft nennt. Diese muss aber förmlich beim Hauptzollamt Hannover beantragt und vom Zoll erteilt werden. Damit schreibt der Zoll die Tarifnummer für drei Jahre verbindlich fest. Das kann Vor- aber auch Nachteile haben, denn auch das Unternehmen ist an diese Nummer erst einmal gebunden.

Gleichwohl sollten immer verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA) eingeholt werden, denn sie stellen das einzige Mittel dar, um Zolltarifnummern verlässlich festzuschreiben und damit auch bei Nachprüfungen oder Zollprüfungen Sicherheit zu haben.

Mehr Informationen zur verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) finden Sie auf unserer Homepage: https://www.owlaw.de/zollrecht-hamburg/vzta-verbindliche-zolltarifauskunft/