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31.08.2010
Lebensmittelrecht: "Vorderschinken-Erzeugnis" kann eine irreführende Bezeichnung sein
Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Aachen hat mit Urteil vom 30. Juli 2010 entschieden, dass die Bezeichnung "Vorderschinken-Erzeugnis" eine Irreführung der Verbraucher darstellt, wenn unter...