Markenanmeldung für deutsche Marken, Unionsmarken oder internationale Marken
Angebot
Der Schutz einer Marke entsteht durch Eintragung beim zuständigen Markenamt. Das zuständige Markenamt richtet sich nach dem Territorium, für das Sie Schutz begehren. Für eine rein deutsche Anmeldung ist das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) zuständig. Für eine Marke mit territorialem Schutz für die Europäische Union ist das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) zuständig. Eine deutsche oder europäische Basisanmeldung kann im Rahmen einer internationalen Markenanmeldungen über die WIPO (World Intellectual Property Organisation) um weitere nationale Marken erweitert (internationalisiert) werden.
Ein Rechtsanwalt kann für sie prüfen, ob das von ihnen gewählte Zeichen schutzfähig ist und ob prioritätsältere Marken oder andere Schutzrechte Dritter einem Schutz entgegenstehen. Da die Marke das Zeichen nicht insgesamt für sie schützt, sondern nur für die gewählten Waren oder Dienstleistungen, wird ein Anwalt sie auch bei der Erstellung eines Waren- und Dienstleistungsverzeichnis beraten und die Markenanmeldung beim zuständigen Markenamt vornehmen.
Wenn sie eine Marke anmelden möchten, sollten sie sich zeitnah von einem Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Markenrecht oder gewerblicher Rechtsschutz beraten lassen. Dieser kann ihre individuelle Situation prüfen, sie über mögliche Rechtsfolgen beraten und ihnen Handlungsalternativen aufzeigen.
Ablauf der Rechtsberatung
1. Stellen sie die Beratungsanfrage beim Anwalt ihrer Wahl und wir leiten die Anfrage an den ausgewählten Anwalt weiter.
2. Der ausgewählte Anwalt wird ihre Anfrage prüfen. Anschließend wird er mit ihnen Kontakt aufnehmen und sie über das weitere Vorgehen sowie die zu erwartenden Kosten informieren.
3. In der Regel wird der Anwalt die für die Beratung erforderlichen Unterlagen bei ihnen anfordern und ihnen einen Beratungstermin anbieten.
4. Nach der Beratung wird der Anwalt (bei Beauftragung) die erforderlichen Schritte einleiten, die für ihre Rechtsvertretung erforderlich sind.
5. Bei Bedarf erhalten sie Gelegenheit zu Rückfragen und können ihre Vorstellungen von dem vorzubringenden Geschehensablauf und den Argumenten mit ihrem Anwalt besprechen und die erforderlichen Schritte auf ihre Bedürfnisse weiter anpassen lassen.
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Falls Rückfagen entstehen melden wir uns bei Ihnen - Der Anwalt kann nun direkt mit Ihnen in Kontakt treten
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