Rechtsanwalt Dr. Timo Ehmann

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18.08.2010

Netzneutralität als Zielbestimmung einer Internetregulierung (Teil 1)

Teil 1: Worum geht es bei der Netzneutralität?
Warum soll das Netz eigentlich neutral sein?, fragte sich Ralf Dewenter im Februar diesen Jahres auf Carta. Diese verkürzte Formulierung symbolisiert die Verwirrung rund um den Begriff. Nicht das Netz soll neutral sein, sondern die Netzbetreiber. Warum also Netzneutralität – für die Netzbetreiber? Der Internetverband Eco, der Netzbetreiber und Content-Provider zu seinen Kunden zählt, hat hier eine sehr differenzierte Stellungnahme veröffentlicht. Anders als andere kontroverse Themen spaltet das Thema Netzneutralität nicht in gleicher Weise die „digitale Avantgarde“ vom „politischen Establishment“. Auch die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag (Zeile 4640) klar zur Netzneutralität bekannt – wenn auch noch nicht zu einer gesetzlichen Verankerung. Dennoch streben starke Kräfte in eine andere Richtung und das aus nachvollziehbaren Gründen, die sich in den Verhandlungen von Google mit Verizon manifestieren. Wer es sich leisten kann, wird dafür gern bevorzugt behandelt. Und wer einen zusätzlich nachgefragten Service für zahlungskräftige Kunden anbieten kann, wäre kein Unternehmer, würde er es unterlassen. Und prominente Stimmen sind durchaus auch vorhanden, die diese Freiheit gewähren wollen. Die Frage zu stellen, ist dabei durchaus berechtigt: Warum sollen wir den Netzbetreibern verbieten, sich ökonomisch zu verhalten und Youtube-Videos schneller zu transportieren als Emails? Es mache nicht immer Sinn, alle Datenpakete gleichberechtigt zu behandeln heißt es oder „Unternehmen sollen selbst entscheiden können, was sie tun!“  . Zwar klingt das zunächst einleuchtend, allerdings bemühen auch die Befürworter der Netzneutralität mit gutem Recht das Argument der Freiheit. Nur ist für diese das Freiheitliche an ihrem Standpunkt schwieriger zu begründen... (in Kürze Teil 2: Freiheit und Regulierung im Internet).