Rechtsanwalt Dr. Timo Ehmann

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12.08.2010

Die Anhörung des BMJ zum Leistungsschutzrecht und was daraus folgt


Die erste Anhörung zum „Dritten Korb“ lieferte gleich eine handfeste Überraschung. Leistungsschutzrecht für Presseverleger hätte der Titel der Anhörung sein sollen. „Leistungsschutzrecht für Verleger“ hieß es aber. Im Windschatten hatten die Schulbuchverlage ihr Leistungsschutzrecht als zweiten Punkt auf die Agenda gebracht. Neue Argumente gab es kaum. Immerhin bemühte man sich um eine neue Sprachregelung durchzusetzen: Nicht die alten Geschäftsmodelle sollen durch das Leistungsschutzrecht geschützt werden, sondern die neuen. Prof. Hegemann von der Kanzlei Hogan & Hartson versuchte den Schutzgegenstand näher zu umreißen: Die Sprache solle nicht monopolisiert werden, vielmehr gehe es um eine  Anknüpfung zum Programmiercode. Detaillierteres blieb unklar – es gehe aber um deutlich mehr als um Snippets und geschützt sein sollen nicht nur digitale, sondern auch analoge Presseerzeugnisse. 

Dr. Arnd Haller, Justiziar von Google legte dar, welche hohen Investitionen Google in das Crawlen, Indexieren und Darstellen von Informationen erbringt und dass hierfür doch bitte auch ein Leistungsschutzrecht fällig werde. Auch die Internetbranchenverbände BITKOM und Eco sprachen sich gegen das Leistungsschutzrecht aus. Die GRÜNEN wissen nicht, was das Recht soll. Jan Mönnikes von Verband der Pressesprecher findet das Leistungsschutzrecht absurd. RA Schäfer präsentierte die Auffassung der GRUR-Gremien, wo man auch nicht versteht, warum man die angestrebten Ziele nicht mit dem bestehenden Instrumentarium löst (vgl. die im Anschluss an die Anhörung erfolgte schriftliche Stellungnahme der GRUR). Die Freischreiber lehnen das Leistungsschutzrecht ebenso ab, wie das Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft.