Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder

Kanzlei Blaufelder
71638, Ludwigsburg
03.01.2017

Vorerst keine Abspaltung Bayerns von der Bundesrepublik

Trueffelpix

Bayerische Bürger dürfen nicht per Volksabstimmung über die Abspaltung von der Bundesrepublik Deutschland entscheiden. Nach dem Grundgesetz können einzelne Bundesländer nicht vom Bund austreten, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Montag, 02.01.2017, veröffentlichten Beschluss (AZ: 2 BvR 349/16).

Damit erteilten die Verfassungsrichter dem bayerischen Beschwerdeführer eine Abfuhr. Dieser hatte erfolglos die Zulassung für eine Volksabstimmung in Bayern über den Austritt des Bundeslandes aus der Bundesrepublik Deutschland verlangt. Mit seiner Verfassungsbeschwerde wollte er doch noch die Volksabstimmung möglich machen.

Doch das Bundesverfassungsgericht nahm die Verfassungsbeschwerde gar nicht erst zur Entscheidung an. Die Bundesrepublik Deutschland sei ein „auf der verfassungsgebenden Gewalt des deutschen Volkes“ beruhender Nationalstaat. Einzelne Bundesländer seien daher nicht „Herren des Grundgesetzes“. „Für Sezessionsbestrebungen einzelner Länder ist unter dem Grundgesetz daher kein Raum. Sie verstoßen gegen die verfassungsmäßige Ordnung“, heißt es in dem Beschluss vom 16.12.2016.

Bildnachweis: © Trueffelpix – Fotolia.com


Haben Sie schon mal etwas von „Mediation“ gehört? Nein? Dieses kurze Video stellt den Ablauf einer Mediation sowie die Rolle des Mediators anschaulich und leicht verständlich vor und räumt mit häufigen Missverständnissen auf: