Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder

Kanzlei Blaufelder
71638, Ludwigsburg
17.05.2016

Telearbeit, Homeoffice… der Betriebsrat wirkt mit!

Bei der Einführung von Telearbeit hat der Betriebsrat umfassende Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte. Nicht jeder Arbeitnehmer ist für die Telearbeit geeignet. Es besteht die Gefahr der sozialen Isolation, da die regelmäßigen Gespräche mit Kollegen fehlen.

Für den Betriebsrat als Gremium hat Telearbeit ebenfalls viele Nachteile. Kollegen werden nicht vor Ort im Betrieb angetroffen und eine Tätigkeit von Telearbeitnehmern als Betriebsrat ist häufig in der Praxis nur schwer vorstellbar. Spontane Zusammenkünfte scheiden von vornherein aus. Und für reguläre Betriebsratssitzungen muss der Telearbeitnehmer erst zum Betrieb fahren.

Erfahren Sie in diesem Video, welche Mitbestimmungsrechte der Betriebsrat im Zusammenhang mit Telearbeit hat.