Vier Tage vor dem Beginn der Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts über ein Verbot der NPD hat das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) die Kündigung eines NPD-Funktionärs durch das Jobcenter Höchst aufgehoben. Auch hier hätte das Jobcenter den Personalrat beteiligen müssen, urteilte das LAG am Freitag, 26.02.2016, ihn Frankfurt am Main (AZ: 14 Sa 1772/14).
Der Mitarbeiter arbeitet seit 2010 als Büroangestellter in dem Jobcenter. Er ist Mitglied und war damals stellvertretender Landesvorsitzender der NPD. Nach Medienberichten über die Arbeit des NPD-Funktionärs im Jobcenter hatte die Stadt Frankfurt ihn entlassen. Als Funktionär der rechtsextremen Partei sei er für deren Ziele eingetreten. Diese würden nach überwiegendem gesellschaftlichem Konsens als verfassungsfeindlich bewertet. Als städtischer Angestellter sei der Mann daher nicht geeignet. Die Stadt Frankfurt sehe sich einer weltoffenen und Politik verpflichtet.
Dagegen wehrte sich der NPD-Mann mit dem Argument, er sei weder „Extremist“ noch „Verfassungsfeind“ und habe sich nie gegen den Staat, seine Organe oder gegen die Verfassung gewandt.
In erster Instanz gab schon das Arbeitsgericht Frankfurt der Kündigungsschutzklage statt. Für einen „einfachen Büroangestellten“ seien die Anforderungen an die Verfassungstreue nicht besonders hoch. Ein konkretes verfassungswidriges Verhalten habe die Stadt ihm nicht nachweisen können.
Das LAG hat dies nun im Ergebnis bestätigt – freilich ohne auf die Verfassungstreue der NPD und ihres hessischen Funktionärs einzugehen. Die ordentliche Kündigung scheitere schon aus formalen Gründen, weil der Personalrat nicht beteiligt worden sei.
Am Dienstag, 01.03.2016, beginnt das Bundesverfassungsgericht seine Verhandlung über ein vom Bundesrat beantragtes Verbot der NPD.
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