In Bochum kann das jahrhundertealte sogenannte „Gänsereiten“ zu Karneval stattfinden. Das Brauchtum, bei dem Gänse getötet werden, ist höher zu bewerten, als die Tierschutzbelange, entschied das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen in einem am Freitag, 05.02.2016, bekanntgegebenen Beschluss (AZ: 16 L 221/16).
Das „Gänsereiten“ wird in mehreren Gemeinden in Nordrhein-Westfalen seit einigen Hundert Jahren durchgeführt. Dabei werden Gänse zuerst getötet und zwischen zwei Bäumen an den Füßen aufgehängt. Ein Reiter versucht dann im Galopp, den Kopf der Gans mit der bloßen Hand abzureißen. Der Sieger wird schließlich für ein Jahr zum „Gänsereiterkönig“ gekürt.
In Bochum wird das Gänsereiten jedes Jahr am Rosenmontag von einem Reiterverein durchgeführt.
Tierschützer wollten das Töten der Gänse und das anschließende Kopfabreißen per einstweiliger Anordnung verhindern. Dies sei „Karneval brutal“. Sie verwiesen auf die Nachbarstadt Dortmund, wo das Gänsereiten mit einer Attrappe durchgeführt wird.
Das Verwaltungsgericht lehnte den Antrag der Tierschützer jedoch ab. Ein Verbot des Tötens der Gänse hätte 2016 den Ausfall des Gänsereitens zur Folge gehabt. Dem Interesse an der Durchführung der jahrhundertealten Tradition sei Vorrang vor den Tierschutzinteressen einzuräumen, zumal auch in den vergangenen Jahren mehrfach Versuche gescheitert waren, die Veranstaltung zu verbieten.
Hier sei das Vertrauen auf Durchführung des diesjährigen Gänsereitens durch den Veranstalter höher zu bewerten, als das Interesse an dem erst kurzfristig vor der Veranstaltung beantragten Verbot.
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