Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder

Kanzlei Blaufelder
71638, Ludwigsburg
19.02.2016

Ich bin ein Keks – Holt mich hier raus

alphaspiritBei der Produktplatzierung im „Dschungelcamp“ hat RTL bei einer Folge aus 2014 zu dick aufgetragen. Das Schokoladengebäck „Leibniz Pick up“ wurde „zu stark herausgestellt“, entschied am Donnerstag, 18.02.2016, das Verwaltungsgericht Hannover (AZ: 7 A 13293/15). Es bestätigte damit eine Rüge der Niedersächsischen Landesmedienanstalt.

In „Sendungen der leichten Unterhaltung“ ist Produktplatzierung eigentlich sogar erlaubt, das Produkt darf aber nicht „zu stark“ herausgestellt werden.

In der beanstandeten Sendung hatten die Teilnehmer nach einer bestandenen „Prüfung“ einen „Preis“ bekommen: eine Metallkiste mit einer Großpackung „Pick up“. Nach Öffnung der Kiste brachen die Teilnehmer in Jubel aus, hielten ihre Keks-Riegel hoch und kauten dann genüsslich.

Soweit wäre alles noch im grünen Bereich gewesen, meinte hierzu nun das Verwaltungsgericht Hannover. Doch aus dem „Dschungeltelefon“ gaben die Teilnehmer auch noch ihre selbstredend durchweg positiven Bewertungen ab: „Geschmacksbombe“, „ein Traum“, „krass lecker“, so einige der Kommentare. „Ich möchte einfach mehr.“

Doch nach Einschätzung des Verwaltungsgerichts wäre weniger mehr gewesen. Die Kommentare hätten keinen Bezug zum „Handlungsstrang“ der Sendung mehr gehabt. Mit den „übertriebenen Lobpreisungen“ habe RTL die Keks-Riegel zu sehr herausgestellt und so gegen das „Übermaßverbot“ verstoßen.

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