Fristlose Kündigung – So sollten Sie jetzt vorgehen
Wenn eine fristlose, außerordentliche Kündigung ausgesprochen wird, ist das oft ein Schock für den Arbeitnehmer. Von heute auf morgen wird er aus seinem gewohnten Alltag gerissen, muss die Arbeit niederlegen und finanzielle Pläne verwerfen. Dementsprechend sollte alles Mögliche versucht werden, gegen eine solche Kündigung vorzugehen. Entgegen der allgemeinen Vorstellungen sind die Chancen, hierbei erfolgreich zu sein, nicht gering. Ein seriöser Anwalt für das Arbeitsrecht ist definitiv unabdingbar, wenn es darum geht, ihre Rechte einzufordern. Was Sie darüber hinaus beachten sollten und wie hoch ihre Erfolgschancen im Falle einer Klage sind, erfahren Sie hier.
Wer eine fristlose, außerordentliche Kündigung erhält, sollte den Kopf nicht in den Sand stecken. Denn oft fehlt solchen Kündigungen die rechtliche Legitimation. Dies sollten Sie auf jeden Fall mit Hilfe eines Anwalts überprüfen. Dieser wird zunächst untersuchen, ob sich ihr Kündigungsgrund für eine mögliche Klage eignet. Hierzu muss zunächst verstanden werden, dass der Gesetzgeber vorsieht, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Möglichkeit einräumt, den Umstand, der zur Kündigung führen könnte, zu beseitigen. Dies kann über eine Abmahnung geschehen. Wurde der Arbeitnehmer also aufgrund seines Verhaltens gekündigt, ohne dass er zuvor abgemahnt wurde, stehen die Chancen außerordentlich gut, mit einer Klage Erfolg zu haben. Denn es wäre durchaus im Bereich des Möglichen gewesen, dass der Arbeitnehmer sein Verhalten in Folge der Abmahnung ändert. Diese Möglichkeit besteht beispielsweise nicht, wenn der Arbeitnehmer aufgrund längerer Abwesenheit durch Krankheit gekündigt wurde. Eine Abmahnung hätte hier nicht dazu geführt, dass die Krankheit schneller überwunden wird. Entsprechend war eine Abmahnung hier nicht zwangsweise notwendig und eine fristlose, außerordentliche Kündigung gegebenenfalls rechtens. Doch auch hier besteht die Chance, die Kündigung erfolgreich anzufechten. Hierfür überprüft der Anwalt, ob der Umstand, der die Kündigung ausgelöst hat schwerwiegend genug ist, um diese zu rechtfertigen. Mit einer möglichen Klage sollte allerdings nicht allzu lange gewartet werden. Nach Eingang der Kündigung räumt der Gesetzgeber hierfür eine Frist von 21 Tagen ein. Sollte eine Klage erfolgreich sein, kann davon ausgegangen werden, dass entweder die außerordentliche Kündigung in eine ordentliche Klage umgemünzt wird oder aber das Beschäftigungsverhältnis wiederhergestellt wird.
Im Falle einer außerordentlichen, fristlosen Kündigung sind Ihnen keinesfalls die Hände gebunden. In vielen Fällen lässt sich eine solche Kündigung erfolgreich anfechten. Damit Sie hierbei nicht auf sich allein gestellt sind, sollten Sie auf jeden Fall die Hilfe eines kompetenten Anwalts im Bereich des Arbeitsrechts in Anspruch nehmen.
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