Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder

Kanzlei Blaufelder
71638, Ludwigsburg
10.02.2016

40.000 EUR Schmerzensgeld für Hieb mit Schaumstoffkeule?

recht_streitSpielen Mittelalter-Fans in einem sogenannten „Live Action Role Playing“ Mittelalterkämpfe mit Schaumstoffwaffen nach, sind mögliche Verletzungen inklusive. Nur bei Vorsatz kann ein Anspruch auf Schadenersatz- und Schmerzensgeld gegen den Kampfgegner besteht, urteilte am Donnerstag, 28.01.2016, das Landgericht Osnabrück (AZ: 4 O 1324/15).

Im konkreten Fall lieferten sich zwei „Ritter“ und ein „Räuber“ eine Kampfszene in einem sogenannten mittelalterlichen „Live Action Role Playing“ (LARP). Dabei spielen Mittelalterfans unter anderem mittelalterliche Kämpfe nach, allerdings nur mit Schaumstoffwaffen. Der Kläger begab sich hierfür zum Ferienhof Groneik in Gehrde im Landkreis Osnabrück. Als er zusammen mit einem weiteren „Ritter“ einen „Räuber“ stellte, kam es zu einem Kampfgetümmel.

Dabei verletzte der „Räuber“ den Kläger mit seiner Schaumstoffkeule an einem Auge so schwer, dass die Sehfähigkeit aller Voraussicht nach nicht wieder hergestellt werden kann.

Für die Folgen des Keulenhiebs verlangte der Kläger Schmerzensgeld in Höhe von 40.000,00 € sowie Schadenersatz.

Doch solch ein Anspruch könne nur bestehen, wenn der Beklagte bewusst und damit vorsätzlich den Schlag gegen den Kopf geführt habe, urteilte das Landgericht. Nach den LARP-Regeln seien vorsätzliche Kopftreffer auch verboten. Hier habe der „Räuber“ den Kläger aber nur fahrlässig am Kopf getroffen, so dass ein Schadenersatz- und Schmerzensgeld-Anspruch ausscheide.

Es gebe auch keine Hinweise, dass der beklagte „Räuber“ den Kläger kannte oder etwas gegen ihn gehabt habe, so das Landgericht. Der Kläger habe zudem gewusst, dass es im Eifer des Gefechts bei einem LARP immer wieder auch mal zu Kopftreffern kommen könne. Mit seiner Teilnahme an den Kampfszenen habe er damit stillschweigend darin eingewilligt, „wegen fahrlässiger Kopftreffer und deren Folgen keine Ansprüche gegen andere Kampfteilnehmer geltend zu machen“, heißt es weiter in dem Urteil.

Bildnachweis: © fotomek – Fotolia.com


Konflikte sind alltäglich. Wichtig ist der richtige Umgang mit ihnen und die Wahl der passenden Konfliktlösungsmethode. Darüber informiert dieses kurze Video: