Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder

Kanzlei Blaufelder
71638, Ludwigsburg
18.04.2016

„Die Papstsau Franz umbringen…“

Wer per Autoaufkleber zum Töten des Papstes aufruft, macht sich strafbar. Gleiches gelte, wenn die Christusverehrung beziehungsweise die Leiden Christi „öffentlich beschimpft“ und damit den „öffentlichen Frieden“ stört, entschied das Amtsgericht Lüdinghausen in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 25.02.2016 (AZ: 9 Ds-81 Js 3303/15-174/15). Das Gericht verwarnte damit einen pensionierten Lehrer, der mit Aufklebern auf der Heckscheibe seines Autos auf „fragwürdige Elemente“ des christlichen Glaubens aufmerksam machen wollte.

Der pensionierte Lehrer stammt selbst aus einem christlichen Elternhaus, hatte die Kirche jedoch immer kritischer gesehen. Seit etwa Sommer 2014 macht er seinen Ärger über eine angebliche Verdrängungspolitik der Kirche per Autoaufkleber Luft, die ihren „Schafen“ die Hintergründe des Glaubens verheimliche.

Alle vier Wochen wollte er jeweils mit einem neuen Aufkleber provozieren. Dabei änderte er Bibelsprüche oder Zitate bekannter Personen um. Wegen zweier Aufkleber erfolgte eine Strafanzeige.

In einem hatte der Pensionär nach dem Motto „Aufklärung ist Ärgernis“ geschrieben: „Wir pilgern mit Martin Luther, Auf nach Rom! Die Papstsau Franz umbringen. Reformation ist geil – Papst umbringen.“ Anstoß fand auch der Text: „Kirche sucht moderne Werbeideen. Ich helfe. Unser Lieblingskünstler: Jesus – 2000 Jahre rumhängen. Und noch immer kein Krampf!“

Das Amtsgericht urteilte, dass der Lehrer damit Einrichtungen von Religionsgemeinschaften in strafbarer Weise beschimpft und herabgesetzt habe. Dies sei auch nicht mehr von der Meinungsfreiheit des Grundgesetzes gedeckt. Der öffentliche Frieden sei gestört worden. Die Beschriftungen würden bei „betroffenen Glaubenden Verunsicherungen für ein angstloses Leben in Bezug auf ihre religiösen Überzeugungen“ schüren „und damit ihr Vertrauen in die Rechtssicherheit“ erschüttern.

Der Angeklagte habe das Papsttum sowohl durch den rohen Ausdruck „Papstsau“ als auch inhaltlich durch den Aufruf, den Papst umzubringen, in rechtswidriger Weise beschimpft. Das Lebensrecht und damit die Stellung des Kirchenoberhauptes sei aberkannt worden.

Irrelevant sei es, dass es sich um abgewandelte Zitate von Martin Luther und des Moderators und Journalisten Friedrich Küppersbusch gehandelt habe. Der Angeklagte habe die Zitate zudem völlig aus dem Zusammenhang gerissen.

Wegen des Geständnisses des pensionierten Lehrers und der fehlenden Wiederholungsgefahr sprach das Amtsgericht lediglich eine Verwarnung aus. Eine Geldstrafe in Höhe von 3.000,00 € bleibe aber vorbehalten, so das Gericht.

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