Die Teilnahme als Radfahrer am Straßenverkehr mit 1,6 Promille oder mehr führt nach der Fahrerlaubnis-Verordnung zur Anordnung einer Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU, im Volksmund auch „Idiotentest“ genannt) und kann als Folge dessen die Entziehung der Fahrerlaubnis nach sich ziehen. Im Leitsatz seines Beschlusses vom 13.03.2012 (7 B 2863/12) hat das VG Oldenburg entschieden, dass einem Fahrerlaubnisinhaber, [...]
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21.05.2012