Die Fernsehsendung Stern TV befasste sich am 27. Oktober 2010 mit dem Thema Falschmessungen von Radaranlagen. Die Erfahrungen unserer Kanzlei mit den Geschwindigkeitsmessungen wurde bestätigt. Der Sachverständige legte dabei seinen eigenen Erfahrungen (5000 Bußgeldakten überprüft) dar und folgerte, dass bei mehr als der Hälfte der Vorgänge die Beweisführung in der Akte nicht korrekt sei.
Häufige Fehler liegen bereits bei fehlerhaft ausgefüllten Messprotokollen. Teilweise fehlen Fotos. Rein formale Fehler, die das Messergebnis als solches nicht beeinflussen sollen - so der Sachverständige - bei rund 25 % der geprüften Akte vorgelegen haben. Hierbei fehlten häufiger Eichscheine und Schulungsnachweise der Beamten. Lediglich knapp ein fünftel der geprüften Akten war völlig fehlerfrei.
Das Ergebnis seiner Untersuchung zeigt, dass es immer wieder Probleme bei Geschwindigkeitsmessungen kommt. Aufgrund der Masse an Verfahren wird nicht jede Messung vorab von der zuständigen Behörde überprüft. Sicherlich würden - bei gewissenhafter Prüfung - einige Verfahren wegfallen, ohne dass es zu einem Bußgeldverfahren kommen würde. Da sich aber nur ein kleiner Teil der betroffenen Autofahrer wehrt, wird auch nur bedingt Wert auf eine umfangreiche Prüfung der Messergebnisse gelegt (aus Kostengründen).
Der Sachverständige macht deutlich, dass sich der Gang vor Gericht aus seiner Erfahrung durchaus lohnt. Allerdings sollten sich Betroffene ohne Verkehrsrechtsschutzversicherung über das finanzielle Risiko bewusst sein. Hier wird der Anwalt aber bereits frühzeitig aufklären.
Auch in unserer täglichen Mandatsbearbeitung stellen wir sehr oft fest, dass Messergebnisse angreifbar sind. Zuletzt habe sich die Messergebnisse mit dem Gerät ES 3.0 als fehleranfällig herausgestellt. Aber insbesondere auch die Messungen mit dem Lasermessgerät Riegl zeigen sich oft als fehlerhaft. Dies legt jedoch an der fehlerhaften Bedienung durch den Messbeamten.
Häufige Fehler liegen bereits bei fehlerhaft ausgefüllten Messprotokollen. Teilweise fehlen Fotos. Rein formale Fehler, die das Messergebnis als solches nicht beeinflussen sollen - so der Sachverständige - bei rund 25 % der geprüften Akte vorgelegen haben. Hierbei fehlten häufiger Eichscheine und Schulungsnachweise der Beamten. Lediglich knapp ein fünftel der geprüften Akten war völlig fehlerfrei.
Das Ergebnis seiner Untersuchung zeigt, dass es immer wieder Probleme bei Geschwindigkeitsmessungen kommt. Aufgrund der Masse an Verfahren wird nicht jede Messung vorab von der zuständigen Behörde überprüft. Sicherlich würden - bei gewissenhafter Prüfung - einige Verfahren wegfallen, ohne dass es zu einem Bußgeldverfahren kommen würde. Da sich aber nur ein kleiner Teil der betroffenen Autofahrer wehrt, wird auch nur bedingt Wert auf eine umfangreiche Prüfung der Messergebnisse gelegt (aus Kostengründen).
Der Sachverständige macht deutlich, dass sich der Gang vor Gericht aus seiner Erfahrung durchaus lohnt. Allerdings sollten sich Betroffene ohne Verkehrsrechtsschutzversicherung über das finanzielle Risiko bewusst sein. Hier wird der Anwalt aber bereits frühzeitig aufklären.
Auch in unserer täglichen Mandatsbearbeitung stellen wir sehr oft fest, dass Messergebnisse angreifbar sind. Zuletzt habe sich die Messergebnisse mit dem Gerät ES 3.0 als fehleranfällig herausgestellt. Aber insbesondere auch die Messungen mit dem Lasermessgerät Riegl zeigen sich oft als fehlerhaft. Dies legt jedoch an der fehlerhaften Bedienung durch den Messbeamten.
Über den Autor: Rechtsanwalt Thomas Brunow ist Vertrauensanwalt des Volkswagen – Audi Händlerverbandes für Verkehrsrecht e.V. Und Mitglied der ARGE Verkehrsrecht in Berlin. Rechtsanwalt Thomas Brunow hilft Geschädigten nach Verkehrsunfällen und Betroffenen nach Verkehrsverstößen schnell und unbürokratisch.
mehr Infos: www.verkehrsrecht-24.de
Rechtsanwalt Thomas Brunow ist Partner der Kanzlei Prof. Dr. Streich & Partner Berlin, Eichendorffstraße 14, 10115 Berlin