Nach einem Unfall haben Geschädigte – sofern ein Reparaturschaden vorliegt – die Möglichkeit zu entscheiden, ob das Fahrzeug repariert wird oder ob fiktiv (Gutachterbasis) abgerechnet werden soll. Bei der fiktiven Abrechnung wird dem Geschädigten der Netto-Reparaturbetrag ausbezahlt.
Sobald der Geschädigte allerdings nach einem Verkehrsunfall sein Schadensgutachten bei der Haftpflichtversicherung einreicht und mitteilt, er würde auf Gutachterbasis abrechnen, wird von Seiten der Haftpflichtversicherung oft versucht, den Schaden durch Vorlage eigener Gutachten zu mindern. Hierzu bedienen sich Haftpflichtversicherung diverser Unternehmen (ua. HP Claim, Dekra, car expert...).
Das Amtsgericht Berlin Mitte hat jedoch mit Urteil vom 18. Januar 2011 – 3 C 3354/10 – entschieden (siehe Ende des Artikels), dass ein von der Haftpflichtversicherung vorgelegtes DEKRA Gutachten keine ausreichende Grundlage sei, den Unfallgeschädigten auf Stundenverrechnungssätze der nicht-markengebundenen Alternativwerkstatt zu verweisen. Die Reparatur muss nicht nur in gleichem Maße Sach- und fachgerecht wie in einer markengebundenen Fachwerkstatt ausgeführt werden, sondern auch der Gesamtpreis zu dem die Reparaturleistung erbracht wird, zumindest durch einen Kostenvoranschlag dargestellt werden.
Nach einem Verkehrsunfall sollte ein auf dem Verkehrsrecht spezialisierter Rechtsanwalt eingeschaltet werden und die Abwicklung übernehmen, um unberechtigte Abzüge zu vermeiden.
Artikel mit Urteil unter www.verkehrsanwaelte-24.de
Über den Autor: Rechtsanwalt Thomas Brunow Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Berlin Mitte. Rechtsanwalt Brunow ist Vertrauensanwalt des Volkswagen – Audi Händlerverbandes für Verkehrsrecht e.V. und Mitglied der ARGE Verkehrsrecht in Berlin. Rechtsanwalt Thomas Brunow hilft Geschädigten nach Verkehrsunfällen und Betroffenen nach Verkehrsverstößen (Fahrerflucht, Bußgeld, Punkte in Flensburg etc.) schnell und unbürokratisch. mehr Infos: www.verkehrsrecht-24.de und NEU: www.verkehrsanwaelte-24.de Tel.: 030 / 226 35 71 13 Rechtsanwalt Thomas Brunow ist Partner der Kanzlei Prof. Dr. Streich & Partner Berlin Mitte
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24.03.2011