Geschwindigkeitskontrollen stehen unter dem gesetzgeberisch vorgesehenen Ziel, die Sicherheit im Verkehr zu stärken. Dennoch bleibt in vielen Fällen für „Geblitzte“ der Sinn und Zweck einer Messung an der jeweiligen Stelle offen. Generell sollen laut der Verwaltungsvorschriften zur StVO „die Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Sicherheitsgründen auf bestehenden Straßen angeordnet werden, wenn Unfalluntersuchungen ergeben haben, dass häufig geschwindigkeitsbedingte Unfälle [...]
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11.05.2012