Rechtsanwalt Dr. Thomas Bode

Stiftung Europa-Universität Viadrina
15230, Frankfurt Oder
15.01.2011

Spanner-Fall

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Im Jahre 2006 bemerkten A und seine Ehefrau (Frau A) dreimal, daß ihnen auf unerklärliche Weise aus der Wohnung Geld abhanden kam. Im April 2007 erwachte Frau A nachts im Schlafzimmer dadurch, daß jemand sie an der Schulter berührte. Sie sah im Halbdunkel einen Mann, der sich alsbald leise entfernte. A, von seiner Ehefrau verständigt, sah im Wohnzimmer den später Verletzten S. stehen, den er damals nicht kannte. Der Eindringling flüchtete sofort; A setzte ihm nach, konnte ihn jedoch nicht erreichen. Er ließ nach diesen Vorfällen am Gartentor eine Alarmanlage anbringen und erwarb eine Schreckschußpistole. 5 Etwa sechs Wochen später ertönte abends das Signal der Alarmanlage. A ergriff die Schreckschußpistole und lief in den Garten. Dicht neben sich bemerkte er denselben Mann, den er früher im Wohnzimmer gesehen hatte. Er gab einen Schuß aus der Schreckschußpistole ab, S. flüchtete wiederum. A verfolgte ihn, verlor ihn jedoch aus den Augen. Er zeigte die Vorkommnisse der Polizei an, die zum Erwerb eines Waffenscheins und einer Schußwaffe riet. Die Eheleute befürchteten, daß der Eindringling es auf Frau A oder auf die Kinder abgesehen habe. Ihre Angst steigerte sich derart, daß sie abends fast nie mehr gemeinsam ausgingen, auf Theaterbesuche und die Teilnahme an sonstigen Veranstaltungen verzichteten und keine Einladungen mehr annahmen. Zeitweilig traten bei ihnen Schlafstörungen auf. Frau A., die eine Arztpraxis betreibt, befürchtete, wenn sie zu nächtlichen Hausbesuchen gerufen wurde, jemand lauere ihr auf. A ließ nach diesen Ereignissen eine seiner Ehefrau gehörende Pistole in Stand setzen . Einige Nächte später ertönte wieder die Alarmanlage. A und seine Frau verhielten sich ruhig und erbaten telefonisch polizeiliche Hilfe. Bevor diese eintraf, flüchtete der Eindringling. Eine Woche später erwachte der A gegen 1.50 Uhr durch ein Geräusch und sah am Fußende seines Bettes einen Mann stehen. Mit einem Schrei sprang er aus dem Bett, ergriff die Pistole und lud sie durch. Der Mann wandte sich zur Flucht, A lief hinterher. Wieder war der Eindringling schneller als er. A rief mehrfach "Halt oder ich schieße" und schoß schließlich, da S. nicht stehen blieb, zweimal in Richtung auf die Beine des Flüchtenden. Er wollte den Eindringling dingfest machen und so der für die Familie des Angeklagten unerträglichen Situation ein Ende bereiten. A traf S. in die linke Gesäßhälfte und in die linke Flanke. Strafbarkeit von S und A?