A. Hausaufgabe zur Wiederholung: Verteilerkasten I. Verteilerkasten Martin Mrosk (MM) klebte am 7. September 2005, ein 40x60 cm großes, buntes Plakat mit Tapetenkleister an einen Verteilerkasten der Telekom. Ein Telekommitarbeiter hat das Plakat einen Monat später mühsam Stück für Stück abgerissen. Strafbarkeit des MM? II. Abwandlung 1: Wie ist die Strafbarkeit zu beurteilen, wenn MM das Plakat am 8. September 2005 klebte? III. Abwandlung 2: Im Originalfall des BGH aus dem Jahr 1979 ist der Plakatkleber MM von einem Polizeibeamten P bei der Tat beobachtet worden. Der Beamte handelte sofort und konnte das Poster noch leicht vom Kasten abziehen, ohne dass dies große Mühe erforderte. Gehen Sie davon aus, dass auch die verbleibenden, nur schwer sichtbaren Kleisterreste beim nächsten Regen abgewaschen wurden. Strafbarkeit? Hinweis: Bitte prüfen Sie keine Verjährung, das Problem liegt woanders. Eine ausführliche Lösung ist nicht notwendig. Formulieren Sie aber wenigstens jeweils den Obersatz und entwerfen Sie eine Gliederungsstruktur.
B. Fälle zu einem Thema der nächsten Stunde: "Handlung"
Fall 1. Beim Spaziergang durch den Oderturm stößt Martin Mrosk (MM) seinen Freund Morgensternchen (m) gegen die Fensterscheibe des Optiker-Ladens. Die Scheibe zerbricht, es wird aber niemand verletzt. Wird m bestraft? Wer hat hier wann und wie "gehandelt"?
Fall 2. Martin Mrosk (MM) zwingt Tom (T) mit vorgehaltener Pistole, die Unterschrift von Prof. Lamm (L) unter einem Scheck zu fälschen. Tom fälscht die Unterschrift. Wird er dafür bestraft?
Fall 3. Martin Mrosk (MM) hält Tom (T) eine Pistole am Kopf und führt zugleich seine Hand, wodurch die Unterschrift des Prof. Lamm unter einem Wechsel entsteht. Ist Tom strafbar?
Fall 4. Die frisch verliebte Judit (J) schläft bei ihrer neuen Freundin. Sie leidet an einer Schlafstörung, die durch den Nervenzusammenbruch nach ihrer letzten Beziehung verursacht worden ist. Sie wälzt sich im Bett und erdrückt mit ihrem Körpergewicht die daneben liegende Freundin, welche mangels Luftzufuhr erstickt. Nun fragt sich der Staatsanwalt, ob er gegen J vorgehen soll. Was würden Sie ihm raten?
Fall 5. Tom und Martin Mrosk (MM) sind auf einer Safari in Kenia. Während einer Fahrt zum Elefanten-Reservat springt eine Hyäne vor das Auto. MM weicht dem Hindernis automatisch aus und prallt mit dem Jeep gegen einen großen Ewood-Baum. Bei dem Aufprall wird Tom getötet. Strafbarkeit des MM?
C. Leseaufgabe: Rolf Schmidt, AT, 6. Aufl. 2007, Rnd. (Randnummern) 59-163 Schönke/Schröder/Lenckner, StGB Kommentar, Vormbem. §§ 13 ff. Rnd. 37-42; 73-80. Urteil: OLG Hamm, Fundstellen für dieses Urteil: MDR (Monatszeitschrift des Deutschen Rechts) 1975, 69-70 und JZ (Juristen Zeitung) 1974, 716
Artikel
11.11.2010