Rechtsanwalt Dr. Thomas Bode

Stiftung Europa-Universität Viadrina
15230, Frankfurt Oder
11.11.2010

Bestimmtheitsgebot vs Analogieverbot

Analogieverbot.jpg
Wir wollen das "Besondere" (also das Geschehen in der Wirklichkeit, das zu einem gesetzlichen Tatbestandsmerkmal gehört) ab jetzt Tatumstand nennen und das "Allgemeine" Tatbestand. Diese Terminologie ergibt sich aus § 16 I StGB.