Rechtsanwalt Lorenz Mayr

MAYR Kanzlei für Arbeitsrecht
10965, Berlin
Rechtsgebiete
Arbeitsrecht
30.03.2012

10 Tipps zum Übergang in die Rente

In der heftigen Diskussion um die zum 1. Januar eingeführten Rente mit 67 bleibt
ein wichtiger Aspekt meist unbeachtet: viele Arbeitsverträge enthalten eine
Klausel, nach der das Arbeitsverhältnis mit Erreichen des 65. Lebensjahres endet.
Was bedeutet dies für das Arbeitsverhältnis? Endet der Arbeitsvertrag also vor
Erreichen des Rentenalters?
Diese und weitere Frage rund um den Übergang vom Erwerbsleben in die Rente
beantworten unsere 10 Tipps zum Übergang in die Rente.