Internet- und Kabelfernseh-Kunden müssen bei einem Umzug ihren alten Vertrag drei Monate weiterzahlen, auch wenn der Provider am neuen Wohnort keinen Zugang anbietet – das Oberlandesgericht (OLG) München entschied [...]
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19.01.2018
Internet- und Kabelfernseh-Kunden müssen bei einem Umzug ihren alten Vertrag drei Monate weiterzahlen, auch wenn der Provider am neuen Wohnort keinen Zugang anbietet – das Oberlandesgericht (OLG) München entschied [...]